Bei der Kranken­­ver­sicherung (richtig) an­ge­meldet?


Vollzeit beschäftigt, aber nur halbtags oder geringfügig gemeldet. Ein Teil des Lohns wird schwarz bezahlt. Das ist zwar illegal, aber oft Realität. Die Arbeitnehmer:innen schauen dabei durch die Finger: Wer falsch angemeldet ist, bekomm­t unterm Strich weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld, Abfertigung und Pension.

Prüfen Sie daher nach!

  • Sind Sie angemeldet?
  • Mit richtigem Datum?
  • Mit richtiger Lohnhöhe?

Wie kann ich heraus­finden, ob und wie ich an­ge­meldet bin?

Fordern Sie einen Versicherungsdatenauszug an:

  • in einem der Kundencenter der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder
  • online

Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen und so weiter.

Ich bin falsch an­ge­meldet, was jetzt?

Ihr Arbeitgeber hat Sie gar nicht oder falsch angemeldet? Melden Sie sich bei der ÖGK und beauftragen Sie die Überprüfung und Korrektur! Die ÖGK kann Ihren Arbeitgeber verpflichten, die Meldung zu korrigieren und die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das ist rückwirkend für 3 Jahre möglich, in Ausnahmefällen für 5 Jahre. Für länger zurückliegende Zeiten, verjährte Beiträge zur Pensionsversicherung, können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Nachentrichtung der Beiträge stellen, und zwar spätestens bis zum Pensionsstichtag. 

Wenn ich falsch ge­meldet bin: Was schicke ich der ÖGK?

Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, haben wir ein Muster vorbereitet. Bitte füllen Sie es möglichst vollständig aus. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Berater:innen gerne zur Verfügung!

Wichtig ist, dass Sie Beweise für Ihre Aus­sagen haben!  

Sie sollten Ihre Angaben dokumentieren können, zum Beispiel mithilfe von:

  • Arbeitsvertrag
  • Dienstzettel
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Baustellenausweis
  • Zeugen und Zeuginnen (Kolleg:innen, Vorgesetzte)

Legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von sämtlichen Unterlagen und von Namen, Adressen und Telefonnummern der Zeug:innen bei. Bei E-Mail-Versand gehen gehen auch Scan oder Foto. Sie erhalten von der ÖGK jedenfalls eine einfache schriftliche Mitteilung – auch wenn die Entscheidung negativ ist. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, kommen Sie zu uns!

HINWEIS

Für Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlicher Dienst, Eisenbahnen und Bergbau gilt das zur ÖGK Gesagte sinngemäß.

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