Andere Arbeitsmittel
Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 719]
Berufstätige können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Job steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Das können Sie geltend machen:
- Kosten für typische Berufskleidung inklusive Reinigung
- Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
ACHTUNG
Kosten für digitale Arbeitsmittel wie etwa Computer sind bei der Kennzahl 169 der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen!
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...