Andere Arbeitsmittel
Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 719]
Berufstätige können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Job steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Das können Sie geltend machen:
- Kosten für typische Berufskleidung inklusive Reinigung
- Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
ACHTUNG
Kosten für digitale Arbeitsmittel wie etwa Computer sind bei der Kennzahl 169 der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen!