Nach technischen Problemen sind wir über unsere telefonischen Hotlines wieder erreichbar. Es kann noch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 
 
Wir sind für Sie da:
Rechtsschutz: 050 6906-1
Konsumentenschutz: 050 6906-2
Bildungsberatung: 050 6906-3
 
Einzelne Web-Services sind derzeit noch nicht verfügbar. 

Andere Arbeits­mittel

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 719]


Berufstätige können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Job steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Das können Sie geltend machen:

  • Kosten für typische Berufskleidung inklusive Reinigung

  • Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge 

ACHTUNG

Kosten für digitale Arbeitsmittel wie etwa Computer sind bei der Kennzahl 169 der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen!

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...