Pendlerpauschale
Neue Regeln für die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Pauschale und der Frage der Zumutbarkeit von Öffis.
Wenn Sie Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale haben, dann erhalten Sie zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen.
HINWEIS
Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag. Er wird Ihnen tatsächlich in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen.Pendlereuro (Jahresbetrag) |
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2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Beziehungsweise 1/3 oder 2/3 davon, je nach Anzahl der monatlichen Pendeltage - siehe unten "Aliquotierung des Pendlereuros für Teilzeitbeschäftigte") |
BEISPIEL:
Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 30 Kilometer: Pendlereuro = 30 km x 2 Euro = 60 Euro
Erhöhte Beträge für 2022 und 2023
Neben der Pendlerpauschale wurde für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 auch der Pendlereuro erhöht. Das heißt, in diesem Zeitraum werden als Pendlereuro zusätzlich 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer abgezogen.
Hinweis: Bekommen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bereits über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung, dann wird auch die Erhöhung automatisch berücksichtigt.
BEISPIEL:
Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel beträgt der Pendlereuro grundsätzlich 60 Euro jährlich (30 km x 2 Euro = 60 Euro). Für die 8 Monate von Mai bis Dezember 2022 stehen zusätzlich 120 Euro zu (30 km x 0,50 Euro x 8 Monate = 120 Euro). Der Pendlereuro für 2022 beträgt daher 180 Euro.
Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert. Das heißt, ab 4 Arbeitstagen pro Monat kann neben der großen oder kleinen Pendlerpauschale auch der Pendlereuro geltend gemacht werden:
BEISPIEL
Der Weg von der Wohnung zur Arbeit beträgt für jemanden, der zwei Mal in der Woche zur Arbeit fährt, 30 Kilometer und für die ersten 20 Kilometer gibt es kein öffentliches Verkehrsmittel. Damit erhält er für die 8 Arbeitstage im Monat 2 Drittel der großen Pendlerpauschales, das sind 984 Euro jährlich, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Zusätzlich erhält er 2 Drittel des Pendlereuro (2/3 von 60 Euro), also 40 Euro, für den Hin- und Retourweg.
Urlaubs-, Feiertags- und Krankenstandstage kürzen das Pendlerpauschale und somit auch den Pendlereuro nicht.
Ob Sie Anspruch auf Pendlerpauschale und somit auch auf den Pendlereuro haben beziehungsweise für die Ermittlung der Länge der Wegstrecke ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend.
Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann (Sachbezug), gibt es kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro.
Wenn Sie zur Arbeit pendeln, können Sie neben einer Pendlerpauschale auch den Pendlereuro beantragen. Wird Ihnen vom Arbeitgeber eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung gestellt, kann nur für jene Wegstrecke ein Pendlereuro beantragt werden, die nicht vom Öffiticket umfasst ist.
BEISPIEL:
Die Gesamtstrecke Wohnung (Windhaag/Freistadt) – Arbeitsstätte (Linz) beträgt 55 km. Der/die Arbeitnehmer:in erhält vom Arbeitgeber ein Öffi-Ticket für die Kernzone Linz. Die Teilstrecke von der Wohnung bis zur Kernzonengrenze in Linz, ab der das Öffi-Ticket gilt, beträgt 50 km. Für diese Teilstrecke steht laut Pendlerrechner ein (kleines) Pendlerpauschale in Höhe von 1.356 Euro jährlich und ein Pendlereuro von 100 Euro zu.
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