Pendler­euro

  • Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 916)
  • Zu beantragen mit Formular L34 beim Arbeitgeber, wenn der Pendlereuro bereits laufend bei der  Gehalts-/Lohnabrechnung berücksichtigt werden soll 

Wenn Sie Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale haben, dann erhalten Sie zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen. 

HINWEIS

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag. Er wird Ihnen tatsächlich in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen.

Höhe des Pendler­euro

Pendlereuro (Jahresbetrag)

2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

(Beziehungsweise 1/3 oder 2/3 davon, je nach Anzahl der monatlichen Pendeltage - siehe unten "Aliquotierung des Pendlereuros für Teilzeitbeschäftigte")


BEISPIEL:
Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 30 Kilometer: Pendlereuro = 30 km x 2 Euro = 60 Euro


Erhöhte Beträge für 2022 und 2023

Neben der Pendlerpauschale wurde für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 auch der Pendlereuro erhöht. Das heißt, in diesem Zeitraum werden als Pendlereuro zusätzlich 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer abgezogen.

Hinweis: Bekommen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bereits über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung, dann wird auch die Erhöhung automatisch berücksichtigt.


BEISPIEL für Kalenderjahr 2022:
Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel beträgt der Pendlereuro grundsätzlich 60 Euro jährlich (30 km x 2 Euro = 60 Euro). Für die 8 Monate von Mai bis Dezember 2022 stehen zusätzlich 120 Euro zu (30 km x 0,50 Euro x 8 Monate = 120 Euro). Der Pendlereuro für 2022 beträgt daher 180 Euro.

BEISPIEL für Kalenderjahr 2023:
Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel beträgt der Pendlereuro grundsätzlich 60 Euro jährlich (30 km x 2 Euro = 60 Euro). Für die 6 Monate Jänner bis Juni 2023 stehen zusätzlich 90 Euro zu (30 km x 0,50 Euro x 6 Monate = 90 Euro). Der Pendlereuro für 2023 beträgt daher 150 Euro. 

Aliquotierung des Pendlereuros für Teilzeitbeschäftigte

Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert.  Das heißt, ab 4 Arbeitstagen pro Monat kann neben der großen oder kleinen Pendlerpauschale auch der Pendlereuro geltend gemacht werden:

  • Für den vollen Pendlereuro müssen die Voraussetzungen an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.

  • 2 Drittel können Sie absetzen, wenn Sie diese Voraussetzungen zwischen 8 und 10 Tagen in einem Kalendermonat erfüllen.

  • 1 Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an 4, höchstens an 7 Tagen des Monats erfüllt sind.

BEISPIEL
Der Weg von der Wohnung zur Arbeit beträgt für jemanden, der zwei Mal in der Woche zur Arbeit fährt, 30 Kilometer und für die ersten 20 Kilometer gibt es kein öffentliches Verkehrsmittel. Damit erhält er für die 8 Arbeitstage im Monat 2 Drittel der großen Pendlerpauschales, das sind 984 Euro jährlich, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Zusätzlich erhält er 2 Drittel des Pendlereuro (2/3 von 60 Euro), also 40 Euro, für den Hin- und Retourweg.

Urlaub, Feier­tag, Kranken­stand

Urlaubs-, Feiertags- und Krankenstandstage kürzen das Pendlerpauschale und somit auch den Pendlereuro nicht. 

Weg­strecke

Ob Sie Anspruch auf Pendlerpauschale und somit auch auf den Pendlereuro haben beziehungsweise für die Ermittlung der Länge der Wegstrecke ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend.

Kein Pendler­euro bei Dienst­fahr­zeugen

Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann (Sachbezug), gibt es kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro.

Öffi-Ticket

Der Pendlereuro steht für die gesamte Wegstrecke zu, auch dann, wenn das Pendlerpauschale durch den Abzug des Klimatickets NULL beträgt – das Pendlerpauschale dem Grunde nach aber zusteht.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

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