Geringes Ein­kommen

Für Personen mit niedrigen Einkommen gibt es einige Erleichterungen. Zum Beispiel müssen sie weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten oder können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen.

Arbeits­losen­versicherungs­beitrag

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Überprüfen Sie dennoch Ihren Lohnzettel, schließlich geht es um Ihr Geld.

Beachten Sie:

Wenn Sie im Jahr 2025 nicht mehr als 2.074 Euro brutto verdienen, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sind aber trotzdem voll arbeitslosenversichert!

Die Höhe ist nach Einkommen gestaffelt. Für 2025 gilt:

Bruttoeinkommen (monatlich)Arbeitslosenversicherungsbeitrag
bis 2.074,00 Euro 0 Prozent
von 2.074,01 Euro bis 2.262,00 Euro 1 Prozent
von 2.262,01 Euro bis 2.451,00 Euro 2 Prozent
ab 2.451,00 Euro 2,95 Prozent (üblicher Beitrag)

Negativ­steuer

Wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, bekommt einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurück. Man erhält einen bestimmten Prozentsatz der Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer. Bei einem Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die Negativsteuer noch zusätzlich.

Näheres zur Negativsteuer finden Sie hier.

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
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