Geringes Ein­kommen

Für Personen mit niedrigen Einkommen gibt es einige Erleichterungen. Zum Beispiel müssen sie weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten oder können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Überprüfen Sie dennoch Ihren Lohnzettel, schließlich geht es um Ihr Geld.

Beachten Sie:

Wenn Sie im Jahr 2025 nicht mehr als 2.074 Euro brutto verdienen, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sind aber trotzdem voll arbeitslosenversichert!

Danach geht es gestaffelt weiter. Für 2025 gilt:

  • bis 2.262 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlen Sie ein Prozent
  • bis 2.451 Euro brutto zwei Prozent und
  • darüber den üblichen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 2,95 Prozent der Beitragsgrundlage.

Links

Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
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Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.

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