Arbeitnehmerveranlagung
Beantragen Sie einen Steuerausgleich - es zahlt sich aus! So funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung.
Ein freier Dienstvertrag kommt selten allein. Wann müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge für die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis zahlen, wenn Sie verschiedenartige Beschäftigungen parallel ausüben oder sich zu Studium, Anstellung oder Pension etwas dazuverdienen?
Hier ein Überblick über gängige Beschäftigungsformen und -kombinationen:
Für freie Dienstnehmer/-innen gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro (2022) monatlich. Verdienen Sie auf Basis freier Dienstverträge mehr, entsteht Vollversicherungspflicht. Das bedeutet, Sie sind kranken-, unfall- und pensionsversichert und müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Verdienen Sie weniger, entsteht nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung, für die aber nur Ihr Arbeitgeber Beiträge leisten muss.
für Arbeitnehmer/-innen*) | 17,62 Prozent |
für Arbeitgeber/-innen | 20,63 Prozent |
*) ermäßigter Arbeitslosenversicherungsbeitrag bis monatlich 2.161 Euro
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die freien Dienstnehmer/-innen bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden.
Beitragsgrundlage ist das monatliche Entgelt.
Achtung! Aufwandersätze (zum Beispiel Kilometergeld oder Diäten) sind beitragsfrei, wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Pauschalierte Auslagenersätze sind sozialversicherungspflichtig!
Was passiert, wenn Sie als Angestellte/r oder geringfügig Beschäftigte/r zusätzlich als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer arbeiten? Entscheidend ist, ob die Summe aller Einnahmen (Gehalt, geringfügige Beschäftigung, Einkünfte aus freiem Dienstvertrag) die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro (2022) übersteigt.
Wenn ja, müssen Sie für die Einkünfte aus dem freien Dienstvertrag Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Als Pensionist/-in können Sie als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Verdienen Sie darüber, sind die Einkünfte aus dem freien Dienstvertrag sozialversicherungspflichtig.
Verdienen Sie als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer aufgrund mehrerer freier Dienstverträge oder wegen der Kombination aus freiem Dienstvertrag und geringfügiger Beschäftigung im Monat mehr als 485,85 Euro (Geringfügigkeitsgrenze 2022) werden Ihnen Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben.
Eine Studentin arbeitet in den Sommermonaten (4 Monate) auf Basis eines freien Dienstvertrags für eine Promotionsagentur und erhält dafür pro Monat 500 Euro.
Während des gesamten Jahres arbeitet sie als geringfügig Beschäftigte in einem Nachhilfeinstitut und bekommt dafür pro Monat 330 Euro.
Für die Monate, in denen sie 2 Beschäftigungen nachgegangen ist und die Geringfügigkeitsgrenze überschritten hat, muss sie Sozialversicherungsbeiträge für das geringfügige Einkommen nachzahlen.
Bei einem freien Dienstvertrag fallen nur Sozialversicherungsbeiträge an, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Es ist allerdings eine freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung möglich.
Für Einkünfte aus einem Werkvertrag als neue Selbstständige/neuer Selbstständiger müssen Sie nur dann SV-Beiträge bezahlen, wenn Sie dabei mehr als 5.830,20 Euro (2022) pro Jahr verdienen.
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