Kurkosten
Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 734]
Kurkosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn
- der Kuraufenthalt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und
 - der Kuraufenthalt unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.
 
Das muss entweder mit einer Arztbestätigung oder mit dem Bescheid über den Kostenersatz durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden.
Das können Sie geltend machen
-  Aufenthaltskosten
 -  Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel
 -  Fahrtkosten zum und vom Kurort
Hinweis: Fahrtkosten, die bei Besuchen von (Ehe-)Partner:innen entstehen, werden nicht berücksichtigt.
 - Die Aufwendungen von Begleitpersonen können nur bei pflege- oder hilfsbedürftigen Personen und Kindern abgesetzt werden.
 
Zu berücksichtigen: "Haushaltsersparnis"
Von den beantragten Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Diese beträgt 5,23 Euro pro Tag.Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen ab
| Jahreseinkommen | Selbstbehalt *) | 
|---|---|
| bis 7.300 Euro | 6 Prozent | 
| von 7.301 Euro bis 14.600 Euro | 8 Prozent | 
| von 14.601 Euro bis 36.400 Euro | 10 Prozent | 
| ab 36.401 Euro | 12 Prozent | 
*) 
In folgenden Fällen reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt:
- Für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können.
 - Wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.
 - Wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin Einkünfte von höchstens höchstens 7.284 Euro (Wert 2025, bis 2024: 6.937 Euro) erzielt.
 
Kontakt
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TEL: +43 50 6906 1603
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