Kurkosten
Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 734]
Kurkosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn
- der Kuraufenthalt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und
- der Kuraufenthalt unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.
Das muss entweder mit einer Arztbestätigung oder mit dem Bescheid über den Kostenersatz durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden.
Das können Sie geltend machen
- Aufenthaltskosten
- Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel
- Fahrtkosten zum und vom Kurort
Hinweis: Fahrtkosten, die bei Besuchen von (Ehe-)Partner:innen entstehen, werden nicht berücksichtigt.
- Die Aufwendungen von Begleitpersonen können nur bei pflege- oder hilfsbedürftigen Personen und Kindern abgesetzt werden.
Zu berücksichtigen: "Haushaltsersparnis"
Von den beantragten Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Diese beträgt 5,23 Euro pro Tag.Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen ab
Jahreseinkommen | Selbstbehalt *) |
---|---|
bis 7.300 Euro | 6 Prozent |
von 7.301 Euro bis 14.600 Euro | 8 Prozent |
von 14.601 Euro bis 36.400 Euro | 10 Prozent |
ab 36.401 Euro | 12 Prozent |
*)
In folgenden Fällen reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt:
- Für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können.
- Wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.
- Wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin Einkünfte von höchstens höchstens 7.284 Euro (Wert 2025, bis 2024: 6.937 Euro) erzielt.