Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kur­kosten

Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 734]

Kurkosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn

  • der Kur­auf­ent­halt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und
  • der Kuraufenthalt unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.

Das muss entweder mit einer Arztbe­stätig­ung oder mit dem Bescheid über den Kostenersatz durch die Sozial­ver­sicher­ung nachgewiesen werden.

Das können Sie geltend machen

  • Aufenthaltskosten

  • Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel

  • Fahrtkosten zum und vom Kurort
    Hinweis: Fahrtkosten, die bei Besuchen von (Ehe-)Partner:innen entstehen, werden nicht berücksichtigt.

  • Die Aufwendungen von Begleitpersonen können nur bei pflege- oder hilfs­be­dürft­igen Personen und Kindern abgesetzt werden.

Zu berücksichtigen: "Haushaltsersparnis"

Von den beantragten Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Diese beträgt 5,23 Euro pro Tag.
       

Die Höhe des Selbst­behalts hängt vom Ein­kommen ab

JahreseinkommenSelbstbehalt *)
bis 7.300 Euro6 Prozent
von   7.301 Euro bis 14.600 Euro8 Prozent
von 14.601 Euro bis 36.400 Euro10 Prozent
ab 36.401 Euro12 Prozent

*) 
In folgenden Fällen reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt:

  • Für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr An­spruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können. 
  • Wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.
  • Wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ver­heiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin Einkünfte von höchstens höchstens 7.411 Euro (Wert 2026, bis 2025: 7.284 Euro) erzielt.

Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603