Das gilt bei Provisionen
Eine Provisionsvereinbarung ist nur dann etwas wert, wenn Kriterien und Höhe der Provision verständlich und am besten schriftlich festgelegt sind
Gute Vorbereitung ist wichtig!
Ein erfolgreiches Gespräch beginnt mit guter Vorbereitung.
Informieren Sie sich zum Beispiel beim Betriebsrat oder bei den Fachgewerkschaften, was in Ihrem Betrieb oder Ihrer Branche für Ihre Tätigkeit gezahlt wird.
Versuchen Sie einen Termin zu finden, wo Ihre Chefin möglichst nicht zwischen zwei Terminen hin und her hetzt, noch schlechter sind zufällige Treffen am Gang, die Kantine oder Firmenfeiern.
Rücken Sie Ihren Nutzen für das Unternehmen ins rechte Licht. Listen Sie alle Aufgaben auf, die Sie neu übernommen haben, alle Tätigkeiten, die Sie schon besonders gut machen, alle Verbesserungen, die Sie angeregt haben, alle Fortbildungen, die Sie gemacht haben. Vor allem für Frauen gilt dabei: Stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel! Nur wer von sich selbst überzeugt ist, kann auch sein Gegenüber von sich begeistern.
Tipp
Gut ist es auch, wenn Sie Ideen haben, wie Sie sich im nächsten Jahr noch besser einbringen könnten. Dafür kann man dann auch – auf guter Basis – einen fairen Gegenwert verlangen!
Meiden Sie persönliche Argumente wie etwa „Mein Gehalt reicht nicht zum Leben“. Sie werten sich selbst damit eher ab. Schlecht aufgenommen werden auch Erklärungen nach dem Motto: „Wenn ich nicht mehr bekomme, gehe ich“. Das sollten Sie nur tun, wenn Sie ein sicheres Angebot einer anderen Firma in der Tasche haben, das Sie auch interessiert. Dann können Sie dem Arbeitgeber signalisieren, dass er Sie verlieren könnte.
Legen Sie sich einen Plan B zurecht, falls Ihr Chef mit Ihrer Forderung nicht gleich mitgehen kann. Überlegen Sie sich im Vorfeld mit welcher geringeren Variante Sie leben können. Vielleicht, können Sie sich beim Betrag einmal auf eine niedrigere Summe einigen, aber vereinbaren dass Sie in einem halben Jahr verbindlich wieder darüber reden. Sie können auch andere Benefits wie etwa eine bestimmte bezahlte Ausbildung oder mehr Freizeit als Ausweg akzeptieren. Halten Sie möglichst schriftlich fest, wann erneut verhandelt wird und was inzwischen für Vereinbarungen gelten. Lassen Sie sich nicht auf vage Versprechnungen ein.
Achten Sie am Ende des Gesprächs darauf, dass beide Seiten auf dem gleichen Stand sind: Sie können etwa am Ende die Ergebnisse kurz zusammenfassen, damit es keine Missverständnisse geben kann. Schreiben Sie gleich danach eine Gesprächsnotiz für sich und Ihre Chefin auf, in der Wortwahl auf die Sie sich verständigt haben und stellen Sie diese Ihrem Gegenüber etwa per E-mail zur Verfügung. Umso weitreichender das Vereinbarte rechtlich ist, umso förmlicher sollte es dabei zugehen.
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