Lohnpfändung

Ihnen wachsen die Schulden über den Kopf? Sie können die Raten für das Möbelhaus oder die Alimente für Ihr Kind nicht mehr zahlen? In diesen Fällen können die Gläubiger (z.B. Möbelhaus oder das unterhaltsberechtigte Kind) zu Gericht gehen und eine Lohnpfändung beantragen. Das heißt, sie versuchen, sich das Geld direkt vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu holen. Erfahren Sie hier, wie die Lohnpfändung in Österreich geregelt ist und was Sie tun können, um Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. 

Wie erfahre ich, dass mein Lohn gepfändet wird?

Das Gericht verständigt Sie, wenn ein Antrag auf Lohnpfändung gestellt wurde.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber dabei?

Wenn das Gericht den Antrag auf Lohnpfändung bewilligt, wird Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber als „Drittschuldner“ informiert.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss

  • eine Drittschuldnererklärung abgeben
  • den pfändbaren Teil Ihres Einkommens berechnen und
  • diesen Teil an die Gläubigerin oder den Gläubiger überweisen.  

Was darf gepfändet werden?

  • Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können alle Entgeltbestandteile gepfändet werden, zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Zulagen, Entgelt für Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Auch alle Beendigungsansprüche können gepfändet werden, z.B. Abfertigung oder Urlaubsersatzleistung. 

Was darf nicht gepfändet werden?

Aufwandsentschädigungen, die einen Mehraufwand abgelten, dürfen nicht gepfändet werden, zum Beispiel Taggeld oder Kilometergeld. 

WICHTIG

Auch Geldleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Wochengeld etc. können gepfändet werden! In diesen Fällen ist der Drittschuldner nicht der Arbeitgeber sondern die jeweilige auszahlende Stelle, zum Beispiel die Österreichische Gesundheitskasse oder das Arbeitsmarktservice. 

Wie viel darf gepfändet werden?

Das hängt ab von:

  • der Höhe Ihres Nettoeinkommens,
  • ob Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten und
  • ob Sie Unterhaltspflichten haben. 

Dürfen meine gesamten Einkünfte gepfändet werden?

Nein. Natürlich muss Ihnen etwas zum Leben bleiben. Die Exekutionsordnung regelt genau, wie viel das ist. Dieser unpfändbare Mindestbetrag ist das sogenannte Existenzminimum. Das Existenzminimum ist um 25 Prozent niedriger, wenn Sie wegen Unterhaltspflichten gepfändet werden - und nicht wegen anderer Schulden (z.B. bei einem Onlinehändler).

 

TIPP

Wie viel Ihnen als Existenzminimum bleiben muss, können Sie mit dem Rechner der Schuldnerberatung herausfinden.

Weitere Informationen zur Lohnpfändung stehen Ihnen auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung.

Wie Sie finanziell wieder auf die Beine kommen

Wenn eine Lohnpfändung im Raum steht, ist das meist ein großer Schock. Aber bitte verlieren Sie jetzt nicht den Mut. Werden Sie aktiv und suchen Sie sich professionelle Unterstützung - dann vielleicht lässt sich die Lohnpfändung sogar verhindern! 

TIPP

Die Schuldnerberatung hilft kostenlos, wenn es finanziell eng wird. Hier finden Sie Anlaufstellen in ganz Oberösterreich.

tIPP

Wie viel Ihnen als Existenzminimum bleiben muss, können Sie mit dem Rechner der Schuldnerberatung herausfinden.

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