Öko-Sonder­ausgaben­pauschale

HINWEIS

Das Öko-Sonderausgabenpauschale wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Die notwendigen Daten werden dazu direkt von der fördergewährenden Stelle an das Finanzamt übermittelt. Ein Antrag im Steuerausgleichs-Formular ist daher nicht erforderlich beziehungsweise nicht möglich.

Das Öko-Sonderausgabenpauschale ist eine steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Pauschale gibt es ab der Steuerveranlagung 2022.

Welche Ausgaben werden berücksichtigt?

Folgende Aufwendungen werden - sofern dafür eine Bundesförderung ausgezahlt wurde - als Sonderausgaben im „Öko-Sonderausgabenpauschale“ steuerlich berücksichtigt. 

  • Die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (zum Beispiel Dämmung von Außenwänden, Dächern oder Austausch von Fenstern und Außentüren) mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.

  • Der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem, ein sogenannter „Heizkesseltausch“. Zum Beispiel Ersatz Öl, Gas, Kohle gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem wie Wärmepumpe, Fernwärme oder Pellets.

Voraus­setzungen

  1. Das Pauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung (Umweltförderungsgesetz) geknüpft. Nähere Informationen von Kommunalkredit Public Consulting unter www.umweltfoerderung.at.

  2. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben (abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln) müssen den Betrag von 4.000 Euro (bei einer thermisch-energetischen Sanierung) beziehungsweise von 2.000 Euro (bei einem „Heizkesseltausch“) übersteigen.

Höhe der Öko-Sonderausgabenpauschale

Das Öko-Sonderausgabenpauschale wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt und zwar aufgeteilt auf 5 Jahre - beginnend mit dem Jahr in dem die Förderung ausgezahlt wurde.

Förderungs­artÖko-Sonder­ausgaben­pauschale 
gesamt für 5 Jahre
 steuerliche Berück­sichtigung
pro Jahr
thermisch-energetische Sanierung4.000 Euro 800 Euro
„Heizkesseltausch“ 2.000 Euro 400 Euro

Ab wann wird das Öko-Sonderpauschale berücksichtigt?

Berücksichtigt wird das Öko-Sonderausgabenpauschale erstmals bei der Arbeitnehmerveranlagung 2022. Das Förderansuchen muss dazu nach dem 31. März 2022 eingebracht und die gewährte Förderung nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt worden sein.

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