Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen
Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 717]
Hier können Sie Gewerkschaftsbeiträge geltend machen, sofern sie nicht bereits vom Arbeitgeber bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden.
Zu berücksichtigender Betrag
tatsächlich zustehender Jahresbetrag |
HINWEIS
Die Betriebsratsumlage ist nicht unter [717] sondern unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" [724] geltend zu machen.
Kontakt
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Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...