Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beiträge an Berufs­ver­bände und Interessen­vertretungen

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 717]


Hier können Sie Gewerkschaftsbeiträge geltend machen, sofern sie nicht bereits vom Arbeitgeber bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden. 

Zu berück­sichtigender Betrag

tatsächlich zustehender Jahresbetrag

HINWEIS

Die Betriebsratsumlage ist nicht unter [717] sondern unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" [724] geltend zu machen.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603