Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen
Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 717]
Hier können Sie Gewerkschaftsbeiträge geltend machen, sofern sie nicht bereits vom Arbeitgeber bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden.
Zu berücksichtigender Betrag
tatsächlich zustehender Jahresbetrag |
HINWEIS
Die Betriebsratsumlage ist nicht unter [717] sondern unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" [724] geltend zu machen.