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Rechtsschutz: 050 6906-1
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Beiträge an Berufs­ver­bände und Interessen­vertretungen

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 717]


Hier können Sie Gewerkschaftsbeiträge geltend machen, sofern sie nicht bereits vom Arbeitgeber bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden. 

Zu berück­sichtigender Betrag

tatsächlich zustehender Jahresbetrag

HINWEIS

Die Betriebsratsumlage ist nicht unter [717] sondern unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" [724] geltend zu machen.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...