Beiträge an Berufsverbände und Interessenvertretungen

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 717]


Hier können Sie Gewerkschaftsbeiträge geltend machen, sofern sie nicht bereits vom Arbeitgeber bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden. 

Zu berücksichtigender Betrag

tatsächlich zustehender Jahresbetrag

HINWEIS

Die Betriebsratsumlage ist nicht unter [717] sondern unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" [724] geltend zu machen.

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