Verkehrs­absetz­betrag

Der Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern/-innen zu. Er soll die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit decken. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch bei der Lohn-/Gehaltsberechnung berücksichtigt. [§ 33/5 EStG]

Höhe

Absetzbetrag
pro Jahr
 2016
bis
2019
2020  2021
bis
2022
 2023
Verkehrs-
­absetz­betrag
400 Euro400 Euro 400 Euro421 Euro
Zuschlag zum
Verkehrs­-
absetz­betrag
-400 Euro

 Der Zuschlag
vermindert sich
gleichmäßig
einschleifend
auf Null
zwischen 15.500 Euro
und 21.500 Euro

650 Euro

Der Zuschlag
vermindert sich
gleichmäßig
einschleifend
auf Null
zwischen 16.000 Euro
und 24.500 Euro

684 Euro

Der Zuschlag
vermindert sich
gleichmäßig
einschleifend
auf Null
zwischen 16.832 Euro
und 25.774 Euro

AK-Tipp

Der Verkehrsabsetzbetrag entfällt auch dann nicht, wenn Sie das kleine oder große Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

Kontakt

Kontakt

AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum