Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmern/-innen zu. Er soll die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit decken. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch bei der Lohn-/Gehaltsberechnung berücksichtigt. [§ 33/5 EStG]
Höhe
Absetzbetrag pro Jahr | 2016 bis 2019 | 2020 | 2021 bis 2022 | 2023 |
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Verkehrs- absetzbetrag | 400 Euro | 400 Euro | 400 Euro | 421 Euro |
Zuschlag zum Verkehrs- absetzbetrag | - | 400 Euro Der Zuschlag vermindert sich gleichmäßig einschleifend auf Null zwischen 15.500 Euro und 21.500 Euro | 650 Euro | 684 Euro Der Zuschlag vermindert sich gleichmäßig einschleifend auf Null zwischen 16.832 Euro und 25.774 Euro |
AK-Tipp
Der Verkehrsabsetzbetrag entfällt auch dann nicht, wenn Sie das kleine oder große Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.