Verkehrs­absetz­betrag

Der Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmer:innen zu. Er soll die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit decken. Der Verkehrsabsetzbetrag, gegebenenfalls auch ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, müssen nicht extra beantragt werden, sondern werden automatisch bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Höhe

Absetzbetrag jährlich 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Verkehrsabsetzbetrag 400 400 421 463 487 496
Zuschlag zum VAB* 650 650 684 752 790 804
* Betrag wird bei Jahreseinkünften zwischen ………. gegen null eingeschliffen 15.500 – 21.500 16.000 – 24.500 16.832 – 25.774 18.499 – 28.326 19.424 – 29.743 19.761 – 30.259

AK-Tipp

Der Verkehrsabsetzbetrag entfällt auch dann nicht, wenn Sie das kleine oder große Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

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