Pendler­zu­schlag für Gering­ver­diener

Arbeitnehmer:innen, die während des Jahres keine oder nur eine geringe Lohnsteuer, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bekommen einen Anteil der Arbeitnehmer:innenbeiträge zur Sozialversicherung im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung vom Finanzamt rückerstattet (= Negativsteuer). 

Wer die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuro erfüllt, aber keine oder nur eine geringe Lohnsteuer zahlt, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge leistet, erhält zusätzlich zur Negativsteuer einen Pendlerzuschlag. 

HINWEIS

Der Pendlerzuschlag wird vom Finanzamt über die Arbeit­nehmer:innen­­veranlagung ausbezahlt.

Voraus­setzungen

Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie einen Pendlerzuschlag:

  1. Das Einkommen muss unterhalb der Steuergrenze liegen (2025: 13.308 Euro/Jahr).

  2. Die Voraussetzungen für das Kleine Pendlerpauschale oder das Große Pendlerpauschale müssen erfüllt sein.

  3. Das Kleine oder Große Pendlerpauschale muss für mindestens 1 Monat im Kalenderjahr zustehen.

Höhe

Die Negativsteuer beziehungsweise der Pendlerzuschlag können wie folgt betragen:

Höhe der Negativsteuer
JahrArbeitnehmer:innen
OHNE Pendlerpauschale
Arbeitnehmer:innen
MIT Pendlerpauschale
 Negativsteuer
maximal
Negativsteuer
maximal
2020800 Euro900 Euro
20211.050 Euro1.150 Euro
20221.550 Euro1.610 Euro
20231.105 Euro1.250 Euro
20241.215 Euro1.331 Euro
20251.277 Euro1.398 Euro
*) Durch den Pendlerzuschlag ausgeweitete Negativsteuer

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Um den Pendlerzuschlag zu erhalten, muss die Arbeitnehmer:innen­veranlagung jedenfalls selbst eingereicht und dabei das sich laut Pendlerrechner ergebende Pendlerpauschale beantragt werden (Formular L1).

ACHTUNG!

Bei der antragslosen Veranlagung durch das Finanzamt wird der Pendlerzuschlag nicht automatisch berücksichtigt!


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Mann sitzt im Auto und lehnt sich aus dem Fenster

Pendler­pauschale

Neue Regeln für die Unter­schei­dung zwischen großem und kleinem Pauschale und der Frage der Zu­mut­bar­keit von Öffis.

Ausfüllen eines Finanzamt-Formulares

Formulare "Steuer & Ein­kommen"

Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht ver­pflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.

  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum