Pendlerpauschale
Neue Regeln für die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Pauschale und der Frage der Zumutbarkeit von Öffis.
Arbeitnehmer/-innen, die während des Jahres keine oder nur eine geringe Lohnsteuer, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bekommen einen Anteil der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt rückerstattet (= Negativsteuer). Zusätzlich erhalten Pendler/-innen durch den Pendlerzuschlag eine Ausweitung der Negativsteuer.
Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie einen Pendlerzuschlag:
Der Pendlerzuschlag beträgt maximal 100 Euro und erweitert so die Negativsteuer:
Ver- anlagungs- jahr | Ein- kommen unter brutto ... | Rück- erstattung gezahlter Sozial- versicherungs- beiträge | Rück- erstattung (maximaler Betrag pro Jahr) | Negativsteuer inklusive Pendler- zuschlag (maximaler Betrag pro Jahr) |
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von 2017 bis 2019 | weniger als 1.255 Euro | 50 Prozent | 400 Euro | 500 Euro |
ab 2020 | weniger als 1.295 Euro | 50 Prozent | 800 Euro | 900 Euro |
Um den Pendlerzuschlag zu erhalten, muss die Arbeitnehmerveranlagung jedenfalls selbst eingereicht und dabei die sich laut Pendlerrechner ergebende Pendlerpauschale beantragt werden (Formular L1).
Bei der antragslosen Veranlagung durch das Finanzamt wird der Pendlerzuschlag nicht automatisch berücksichtigt!
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