Ergonomisch ge­eignetes Mobiliar für Home-Office

Zu beantragen mit Formular L1 HO bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 158]


Es gibt die Möglichkeit, die Kosten für ergonomische Büromöbel, zum Beispiel  Schreibtisch, Bürosessel oder Beleuchtung, steuerlich geltend zu machen. Dieser Abschreibposten kann ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden.

Voraus­setzung

Sie müssen im Veranlagungsjahr an mindestens 26 Tagen ausschließlich im Home-Office gearbeitet haben.

Höhe

Das gilt für Anschaffungskosten ab dem Jahr 2021

Abschreibbetrag pro Jahr
300 Euro

Sind die Anschaffungskosten höher als 300 Euro, können Sie den übersteigenden Betrag in das Folgejahr mitnehmen. In diesem Fall können Sie im darauffolgenden Jahr wieder bis zu 300 Euro absetzen.

Das gilt für Anschaffungskosten im Jahr 2020

Abschreibbetrag pro Jahr
150 Euro

Insgesamt können für die Jahre 2020 und 2021 300 Euro geltend gemacht werden. Machen Sie mit der Arbeitnehmerveranlagung 2020 bereits 150 Euro für Büromöbel geltend, können Sie 2021 ebenfalls nur 150 Euro absetzen.


BEISPIEL

Max M. hat im Jahr 2020 einen Bürostuhl gekauft:400 Euro
Im Veranlagungsjahr 2020 absetzbar:150 Euro
Im Veranlagungsjahr 2021 absetzbar:150 Euro
Im Veranlagungsjahr 2022 absetzbar:100 Euro

Voraussetzung ist, dass Herr M. in allen Jahren zumindest 26 Tage im Home-Office gearbeitet hat.



Nach­meldungen ans Finanz­amt

Sie haben Ihren "Steuerausgleich" für 2020 bereits gemacht und noch absetzbare Büromöbel? Dann können Sie die Büromöbel nachträglich geltend machen. Hierfür geben Sie auch das Formular L1 HO beim Finanzamt ab und Sie erhalten dann einen neuen Bescheid, bei dem die Möbel steuerlich berücksichtigt werden.

Home-Office-Pauschale ab 2021

Zusätzlich zum absetzbaren Betrag von 300 Euro für ergonomische Büromöbel steht ab der Arbeitnehmerveranlagung 2021 das Home-Office-Pauschale zu. Damit werden die Kosten für das Home-Office (etwa Strom, Heizung, Internet oder Telefon) abgedeckt.

Höhe der Pauschale

Home-Office-Pauschale
pro Arbeitstag
maximale Anzahl
der Home-Office-Tage
im Jahr
3 Euro 100 Tage

Das heißt, Sie können pauschal bis zu 300 Euro im Jahr absetzen.

Steuerfreie Kostenersätze abziehen

Erhalten Sie steuerfreie Kostenersätze vom Arbeitgeber bezahlt, werden diese von den Werbungskosten abgezogen.

BEISPIEL
Der Arbeitgeber kann bis zu 3 Euro pro Home-Office-Tag abgabenfrei ausbezahlen. Erhalten Sie jedoch zum Beispiel nur 2 Euro pro Home-Office-Tag, wird die Differenz zu den 3 Euro als Werbungskosten berücksichtigt.

TIPP

Die Anzahl der Home-Office-Tage, ob und wie viel der Arbeitgeber an Home-Office-Pauschale bereits geleistet hat, können Sie auf Ihrem Jahreslohnzettel nachlesen.

Achtung

Das Home-Office-Pauschale wird aus dem Jahreslohnzettel des Arbeitgebers automatisch berücksichtigt und ist daher nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.

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