Ergonomisch geeignetes Mobiliar für Home-Office
Zu beantragen mit Formular L1 HO bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 158]
Es gibt die Möglichkeit, die Kosten für ergonomische Büromöbel, zum Beispiel Schreibtisch, Bürosessel oder Beleuchtung, steuerlich geltend zu machen. Dieser Abschreibposten kann ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden.
Voraussetzung
Sie müssen im Veranlagungsjahr an mindestens 26 Tagen ausschließlich im Home-Office gearbeitet haben.
Höhe
Das gilt für Anschaffungskosten ab dem Jahr 2021
Abschreibbetrag pro Jahr |
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300 Euro |
Sind die Anschaffungskosten höher als 300 Euro, können Sie den übersteigenden Betrag in das Folgejahr mitnehmen. In diesem Fall können Sie im darauffolgenden Jahr wieder bis zu 300 Euro absetzen.
Das gilt für Anschaffungskosten im Jahr 2020
Abschreibbetrag pro Jahr |
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150 Euro |
Insgesamt können für die Jahre 2020 und 2021 300 Euro geltend gemacht werden. Machen Sie mit der Arbeitnehmerveranlagung 2020 bereits 150 Euro für Büromöbel geltend, können Sie 2021 ebenfalls nur 150 Euro absetzen.
BEISPIEL
Max M. hat im Jahr 2020 einen Bürostuhl gekauft: | 400 Euro |
Im Veranlagungsjahr 2020 absetzbar: | 150 Euro |
Im Veranlagungsjahr 2021 absetzbar: | 150 Euro |
Im Veranlagungsjahr 2022 absetzbar: | 100 Euro |
Voraussetzung ist, dass Herr M. in allen Jahren zumindest 26 Tage im Home-Office gearbeitet hat.
Nachmeldungen ans Finanzamt
Sie haben Ihren "Steuerausgleich" für 2020 bereits gemacht und noch absetzbare Büromöbel? Dann können Sie die Büromöbel nachträglich geltend machen. Hierfür geben Sie auch das Formular L1 HO beim Finanzamt ab und Sie erhalten dann einen neuen Bescheid, bei dem die Möbel steuerlich berücksichtigt werden.
Home-Office-Pauschale ab 2021
Zusätzlich zum absetzbaren Betrag von 300 Euro für ergonomische Büromöbel steht ab der Arbeitnehmerveranlagung 2021 das Home-Office-Pauschale zu. Damit werden die Kosten für das Home-Office (etwa Strom, Heizung, Internet oder Telefon) abgedeckt.
Höhe der Pauschale
Home-Office-Pauschale pro Arbeitstag | maximale Anzahl der Home-Office-Tage im Jahr |
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3 Euro | 100 Tage |
Das heißt, Sie können pauschal bis zu 300 Euro im Jahr absetzen.
Steuerfreie Kostenersätze abziehen
Erhalten Sie steuerfreie Kostenersätze vom Arbeitgeber bezahlt, werden diese von den Werbungskosten abgezogen.
BEISPIEL
Der Arbeitgeber kann bis zu 3 Euro pro Home-Office-Tag abgabenfrei ausbezahlen. Erhalten Sie jedoch zum Beispiel nur 2 Euro pro Home-Office-Tag, wird die Differenz zu den 3 Euro als Werbungskosten berücksichtigt.
TIPP
Die Anzahl der Home-Office-Tage, ob und wie viel der Arbeitgeber an Home-Office-Pauschale bereits geleistet hat, können Sie auf Ihrem Jahreslohnzettel nachlesen.Achtung
Das Home-Office-Pauschale wird aus dem Jahreslohnzettel des Arbeitgebers automatisch berücksichtigt und ist daher nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.