Insolvenz-Entgelt für freie Dienstnehmer
Freie Dienstnehmer/-innen erhalten Insolvenz-Entgelt, wenn über das Vermögen ihres Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen wird.
Das Geld wird über den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt und ist als Entgelt aus unselbstständiger Arbeit zu sehen. Sie müssen daher diese Einkünfte nicht extra der Finanz melden.