Außer­gewöhnliche Belastungen bei Behinderung oder Pflege

Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung

Voraus­setzung

Die Erwerbsminderung und damit der Grad der Behinderung muss mit einer amtlichen Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle (Sozial­ministeriums­service, Sozialversicherungsträger oder Landes­hauptleute) nachgewiesen werden.

Frei­betrag für Behinderung

Liegt eine mindestens 25-prozentige Behinderung (Erwerbsminderung) vor, können entweder die tatsächlichen Krankheitskosten mit den gesammelten Belegen oder pauschale Freibeträge bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) geltend gemacht werden.

Der jährliche Freibetrag beträgt bei einer Behinderung von:

Behinderungbis 2018
ab 2019
25 bis 34 Prozent
75 Euro
124 Euro
35 bis 44 Prozent
99 Euro
164 Euro
45 bis 54 Prozent
243 Euro
401 Euro
55 bis 64 Prozent
294 Euro
486 Euro
65 bis 74 Prozent
363 Euro
599 Euro
75 bis 84 Prozent
435 Euro
718 Euro
85 bis 94 Prozent
507 Euro
837 Euro
ab 95 Prozent
726 Euro
1.198 Euro

Achtung

Pflegegeldbezieher:innen steht der pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber die tatsächlichen Kosten geltend machen und den Betrag, der das Pflegegeld übersteigt, bei der ANV berücksichtigen lassen.


Pauschaler Frei­betrag für Diät­ver­pflegung

Auch für Krankendiätverpflegung können entweder die tatsächlichen Kosten oder Pauschalbeträge bei der Steuer angegeben werden.

Diät bei ...Pauschalbetrag
pro Monat
Zuckerkrankheit (Diabetes), Tuberkulose (Tbc), Zöliakie, Aids70 Euro
Gallen-, Leber-, Nierenleiden51 Euro
andere vom Arzt verordnete Diäten wegen innerer Krankheiten (Magen, Herz)42 Euro

Frei­betrag für das auf die behinderte Person zu­ge­lassene KFZ

Gehbehinderte mit eigenem Kfz, denen die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, steht ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von monatlich 190 Euro zu. 

Nachweis:

  • Behindertenpass
    Körperbehinderte, die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung das öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können (zum Beispiel Rollstuhlfahrer:innen), können einen Behindertenpass mit dem Vermerk der Unzumutbarket der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittel beim Sozialministeriumservice beantragen.

    Vorteile:
    • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
    • Vignette kostenlos

  • Parkausweis (gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung)

    Vorteile:
    • Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
    • Behindertenparkplätze können benützt werden
    • Behinderte mit diesem Ausweis müssen nicht selbst fahren. Wer eine behinderte Person fährt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann sein Auto auf jedem Behindertenparkplatz beziehungsweise kostenlos auf gebührenpflichtige Parkplätze parken.

Ausweise beantragen:

Sozialministeriumservice
Gruberstraße 63, 4021 Linz
TEL: +43 732 7604 0

Taxi­kosten

Gehbehinderte mit mindestens 50-prozentiger Erwerbsminderung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Taxikosten geltend machen.

Taxikostenmonatlich
maximal153 Euro

Aus­gaben für Hilfs­mittel

Neben den Pauschalbeträgen können nicht regelmäßig anfallende Kosten abgesetzt werden, wie zum Beispiel:

  • Rollstuhl
  • Hörgerät
  • bauliche Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu Wohnräumen
  • Kosten für die Heil­be­handlung
    (wie ärztlich angeordnete Kuren oder Medikamente)

Hinweis

Bei diesen Ausgaben ist das Pflegegeld nicht gegenzurechnen.

Tatsächliche Kosten auf­grund Behinderung (anstelle der pauschalen Frei­beträge)

Sind die Krankheitskosten aufgrund der Behinderung höher als die pauschalen Freibeträge, können an Stelle der Pauschalbeträge auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung mit den gesammelten Belegen geltend gemacht werden.

Vom Gesamtbetrag der Aufwendungen sind öffentliche Zuschüsse (pflegebedingte Geldleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld oder die Blindenzulage aber auch Förderungen) zur Gänze abzuziehen.

Soweit pauschale Freibeträge für Diätverpflegung oder für ein Fahrzeug wegen Mobilitätseinschränkung oder eines Parkausweises [gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung] zustehen, können diese Beträge in die Gesamtsumme miteinberechnet werden.

HINWEIS

Die außergewöhnlichen Belastungen wegen einer Behinderung können auch von (Ehe)-Partner:innen abgesetzt werden, wenn die Person mit der Behinderung jährlich nicht mehr als 6.937 Euro (Wert 2024; bis 2023: 6.312 Euro) verdient.

WICHTIG FÜR PFLEGEGELDBEZIEHER:INNEN

Die pauschalen Freibeträge für Diätverpflegung, wegen Gehbehinderung (Auto, Taxi) oder tatsächliche Ausgaben für Behindertenhilfsmittel und Kosten einer Heilbehandlung stehen auch dann zu, wenn Pflegegeld bezogen wird.

Erhält man das ganze Jahr hindurch Pflegegeld, steht der Freibetrag für körperliche Beeinträchtigung nicht zu.

Die pauschalen Freibeträge für Körperbehinderung stehen dagegen nur dann zu, wenn Pflegegeld nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen worden ist (zum Beispiel erst ab Juni angewiesen).

Bei Wegfall des Pflegegeldes im Laufe eines Jahres, steht der Freibetrag erst wieder für das Jahr zu, in dem das ganze Jahr kein Pflegegeld beantragt wurde.

Steht der Alleinverdienerabsetzbetrag zu beziehungsweise beträgt das Einkommen des nicht verdienenden Partners nicht mehr als 6.937 Euro (Wert 2024; bis 2023: 6.312 Euro) jährlich, werden sämtliche Freibeträge wegen körperlicher Beeinträchtigung des nicht verdienenden Partners anerkannt.

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