Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung oder Pflege
Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung
Voraussetzung
Die Erwerbsminderung und damit der Grad der Behinderung muss mit einer amtlichen Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle (Sozialministeriumsservice, Sozialversicherungsträger oder Landeshauptleute) nachgewiesen werden.
Freibetrag für Behinderung
Liegt eine mindestens 25-prozentige Behinderung (Erwerbsminderung) vor, können entweder die tatsächlichen Krankheitskosten mit den gesammelten Belegen oder pauschale Freibeträge bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) geltend gemacht werden.
Der jährliche Freibetrag beträgt bei einer Behinderung von:
Behinderung
bis 2018
ab 2019
25 bis 34 Prozent
75 Euro
124 Euro
35 bis 44 Prozent
99 Euro
164 Euro
45 bis 54 Prozent
243 Euro
401 Euro
55 bis 64 Prozent
294 Euro
486 Euro
65 bis 74 Prozent
363 Euro
599 Euro
75 bis 84 Prozent
435 Euro
718 Euro
85 bis 94 Prozent
507 Euro
837 Euro
ab 95 Prozent
726 Euro
1.198 Euro
Achtung
Pflegegeldbezieher:innen steht der pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber die tatsächlichen Kosten geltend machen und den Betrag, der das Pflegegeld übersteigt, bei der ANV berücksichtigen lassen.
Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung
Auch für Krankendiätverpflegung können entweder die tatsächlichen Kosten oder Pauschalbeträge bei der Steuer angegeben werden.
Diät bei ...
Pauschalbetrag pro Monat
Zuckerkrankheit (Diabetes), Tuberkulose (Tbc), Zöliakie, Aids
70 Euro
Gallen-, Leber-, Nierenleiden
51 Euro
andere vom Arzt verordnete Diäten wegen innerer Krankheiten (Magen, Herz)
42 Euro
Freibetrag für das auf die behinderte Person zugelassene KFZ
Gehbehinderte mit eigenem Kfz, denen die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, steht ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von monatlich 190 Euro zu.
Nachweis:
Behindertenpass Körperbehinderte, die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung das öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können (zum Beispiel Rollstuhlfahrer:innen), können einen Behindertenpass mit dem Vermerk der Unzumutbarket der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittel beim Sozialministeriumservice beantragen.
Vorteile:
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
Vignette kostenlos
Parkausweis (gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung)
Vorteile:
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
Behindertenparkplätze können benützt werden
Behinderte mit diesem Ausweis müssen nicht selbst fahren. Wer eine behinderte Person fährt, die einen solchen Ausweis besitzt, kann sein Auto auf jedem Behindertenparkplatz beziehungsweise kostenlos auf gebührenpflichtige Parkplätze parken.
Gehbehinderte mit mindestens 50-prozentiger Erwerbsminderung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Taxikosten geltend machen.
Taxikosten
monatlich
maximal
153 Euro
Ausgaben für Hilfsmittel
Neben den Pauschalbeträgen können nicht regelmäßig anfallende Kosten abgesetzt werden, wie zum Beispiel:
Rollstuhl
Hörgerät
bauliche Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu Wohnräumen
Kosten für die Heilbehandlung (wie ärztlich angeordnete Kuren oder Medikamente)
Hinweis
Bei diesen Ausgaben ist das Pflegegeld nicht gegenzurechnen.
Tatsächliche Kosten aufgrund Behinderung (anstelle der pauschalen Freibeträge)
Sind die Krankheitskosten aufgrund der Behinderung höher als die pauschalen Freibeträge, können an Stelle der Pauschalbeträge auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung mit den gesammelten Belegen geltend gemacht werden.
Vom Gesamtbetrag der Aufwendungen sind öffentliche Zuschüsse (pflegebedingte Geldleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld oder die Blindenzulage aber auch Förderungen) zur Gänze abzuziehen.
Soweit pauschale Freibeträge für Diätverpflegung oder für ein Fahrzeug wegen Mobilitätseinschränkung oder eines Parkausweises [gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung] zustehen, können diese Beträge in die Gesamtsumme miteinberechnet werden.
HINWEIS
Die außergewöhnlichen Belastungen wegen einer Behinderung können auch von (Ehe)-Partner:innen abgesetzt werden, wenn die Person mit der Behinderung jährlich höchstens 7.284 Euro (Wert 2025, bis 2024: 6.937 Euro) verdient.
WICHTIG FÜR PFLEGEGELDBEZIEHER:INNEN
Die pauschalen Freibeträge für Diätverpflegung, wegen Gehbehinderung (Auto, Taxi) oder tatsächliche Ausgaben für Behindertenhilfsmittel und Kosten einer Heilbehandlung stehen auch dann zu, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Erhält man das ganze Jahr hindurch Pflegegeld, steht der Freibetrag für körperliche Beeinträchtigung nicht zu.
Die pauschalen Freibeträge für Körperbehinderung stehen dagegen nur dann zu, wenn Pflegegeld nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen worden ist (zum Beispiel erst ab Juni angewiesen).
Bei Wegfall des Pflegegeldes im Laufe eines Jahres, steht der Freibetrag erst wieder für das Jahr zu, in dem das ganze Jahr kein Pflegegeld beantragt wurde.
Steht der Alleinverdienerabsetzbetrag zu beziehungsweise beträgt das Einkommen des nicht verdienenden Partners höchstens 7.411 Euro (Wert 2026, bis 2025: 7.284 Euro) jährlich, werden sämtliche Freibeträge wegen körperlicher Beeinträchtigung des nicht verdienenden Partners anerkannt.
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