Absetzbeträge
Absetzbeträge werden in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen!
Negativsteuer (auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt) ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmer/-innen zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.
Sie betrifft vor allem:
Freie Dienstnehmer/-innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Negativsteuer!
Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen erhalten einen Anteil der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet:
Ver- anlagungs- jahr | Ein- kommen unter brutto ... | Rück- erstattung gezahlter Sozial- versicherungs- beiträge | Rück- erstattung (maximaler Betrag pro Jahr) | Pendler- zuschlag *) | Negativsteuer inklusive Pendlerzuschlag (maximaler Betrag pro Jahr) |
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2016 - 2019 | < 1.255 Euro | 50 Prozent | 400 Euro | 100 Euro | 500 Euro |
ab 2020 | < 1.295 Euro | 50 Prozent | 800 Euro | 100 Euro | 900 Euro |
*) Pendlerzuschlag
Arbeitnehmer/-innen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen würden, deren Einkommen aber unterhalb der "Steuergrenze" liegt, erhalten durch den Pendlerzuschlag eine Ausweitung der Negativsteuer.
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es
Können Sie den Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnabrechnung nicht voll ausnützen, weil Ihre Lohnsteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.
Dieser Betrag ist nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird gestaffelt. Wenn Sie den Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie:
maximaler Betrag | |
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bei 1 Kind | 494 Euro |
bei 2 Kindern | 669 Euro |
bei 3 Kindern | 889 Euro |
für jedes weitere Kind zusätzlich | 220 Euro |
Diese spezielle Form der Negativsteuer - der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- beziehungsweise Alleinverdienerabsetzbetrag – steht auch freien Dienstnehmern/-innen und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.
Kindermehrbetrag
Alleinverdiener- und Alleinerzieher/-innen erhalten darüber hinaus für jedes Kind noch zusätzlich bis zu 250 Euro (sogenannter "Kindermehrbetrag"), sofern an nicht mehr als 329 Tagen im Kalenderjahr AMS-Geld, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen wurde.
Auch Pensionisten/-innen, deren Pensionshöhe unter der Steuergrenze liegt erhalten einen Anteil der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet.
Veranlagungs- jahr | Steuergrenze brutto monatlich | Rückerstattung gezahlter Sozialversicherungsbeiträge | maximaler Betrag pro Jahr |
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2016 - 2019 | < 1.111 Euro | 50 Prozent | 110 Euro |
ab 2020 | < 1.234 Euro | 75 Prozent | 300 Euro |
Sofern in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht wird, erfolgt die Sozialversicherungsbeitrags-Rückerstattung antragslos durch das Finanzamt (siehe Artikel: Antragslose Veranlagung).
TIPP:
Schneller kommen Sie zu Ihrem Geld, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung bereits in der ersten Jahreshälfte selber einreichen (Formular L1).
Bei der antragslosen Veranlagung durch das Finanzamt wird der Pendlerzuschlag nicht automatisch berücksichtigt!
Um den Pendlerzuschlag zu erhalten, muss die ANV jedenfalls selbst eingereicht und dabei die sich laut Pendlerrechner ergebende Pendlerpauschale beantragt werden (Formular L1).
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