Außergewöhnliche Belastungen für das Kind
Zu beantragen mit Formular L1k bei der Arbeitnehmerveranlagung
Kosten für auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
Sofern es im Umkreis Ihres Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt und Ihr Kind eine Schule, Universität oder Lehrstelle in größerer Entfernung besuchen muss, kann für jedes angefangene Monat ein Freibetrag von 110 Euro monatlich geltend gemacht werden. Dauert die Ausbildung das ganze Kalenderjahr, ist der Freibetrag auch für die Ferien abschreibbar. Dabei kommt es aber auf die Entfernung der Ausbildungsstätte vom Wohnort an:
- Den Freibetrag gibt es jedenfalls, wenn die Ausbildung mehr als 80 km vom Wohnort entfernt stattfindet.
- Wenn Wohnort und Ausbildungsstätte weniger als 80 km voneinander entfernt sind, muss man für eine Wegstrecke mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel nachweislich mehr als 1 Stunde brauchen, oder die tägliche Hin- und Rückfahrt ist nach dem Studienförderungsgesetz nicht zumutbar.
- Den Freibetrag gibt es auch für Schüler:innen und Lehrlinge, die am Ausbildungsort in einer Zweitunterkunft, zum Beispiel einem Internat wohnen, sofern es im Umkreis von 25 km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt.
Kosten für beeinträchtigte Kinder
Die Krankheitskosten für Kinder, die Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen können, hängen vom Grad der Behinderung des Kindes ab:
- Behinderung bis 24 Prozent
Hier können die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen, von denen das Pflegegeld abgezogen werden muss, berücksichtigt werden. Diese Kosten wirken sich nur dann auf die Steuer aus, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen. - Behinderung von 25 bis 49 Prozent
Hier können die Krankheitskosten, die beim Thema „Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung oder Pflegegeldbezug“ aufgezählt werden, ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden. - Behinderung ab 50 Prozent
Ab diesem Behinderungsgrad besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. In diesem Fall können entweder die tatsächlichen Aufwendungen abzüglich des Pflegegeldes geltend gemacht werden, oder ein Freibetrag von 262 Euro monatlich, bei dem das Pflegegeld gegen gerechnet wird. Außerdem können Aufwendungen für Hilfsmittel, die Kosten für die Heilbehandlung und die Kosten für eine Sonder-, eine Pflegeschule oder für eine Behindertenwerkstätte von der Steuer abgeschrieben werden.
HINWEIS
Nähere Infos dazu und zum Thema Selbstbehalt finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.