Katastrophenschäden
Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 475]
Nach einer Naturkatastrophe stehen Betroffene manchmal vor enormen finanziellen Belastungen. Ein Teil der anfallenden Kosten lässt sich zumindest als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Hier eine Übersicht, was steuerlich berücksichtigt werden kann:
Kosten zur Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen
Absetzbar sind sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Beseitigung der Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehen.
Beispiele:
- Beseitigung von Wasser- und Schlammresten
- Beseitigung von kaputten und unbrauchbar gewordenen Gegenständen
- Mauerentfeuchtung oder Raumtrocknung
Tipp
Dies gilt auch für die Schadensbeseitigung bei Zweitwohnsitzen.Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände
Dazu zählt die Reparatur und die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen.
Beispiele:
- Fußboden
- Verputz
- Ausmalen
- Kanalisation
- Reparatur von Zäunen
- Hofpflasterungen
- PKW Reparatur
Hinweis
Kosten für Reparaturen und Sanierungen am Zweitwohnsitz sind nicht abzugsfähig.Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände
Absetzbar sind Gegenstände, die für die übliche Lebensführung benötigt werden. Dazu zählt:
- Neubau des gesamten Wohngebäudes
- Neuanschaffung von Möbeln, Elektrogeräten, Heimtextilien, Geschirr, Lampen, Kleidung (bis 2.000 Euro pro Person)
- Mietkosten für ein Überbrückungsquartier
Nicht absetzbar sind:
- Deko-Gegenstände
- Foto- und Filmausrüstung
- Sammlungen wie Bücher oder CD‘s
- Luxusgegenstände
- Sportgeräte (Skiausrüstung, Fitnessgeräte)
- Swimmingpool
- Gartengestaltung
- Gartengeräte
Hinweis
Ersatzbeschaffung von Gegenständen, die einem Zweitwohnsitz zuordenbar sind, sind nicht absetzbar. Auch der Neubau des Zweitwohnsitzes ist nicht absetzbar.Kosten für die Ersatzbeschaffung von PKW
Bei der Ersatzbeschaffung von PKW ist nur das bisherige „Erstauto“ zu berücksichtigen. Die Höhe der Berücksichtigung ist mit dem Zeitwert des Fahrzeuges begrenzt.
Hinweis
Die Ersatzbeschaffung ist auch dann zu berücksichtigen, wenn sich das Fahrzeug am Zweitwohnsitz befand.Betroffener Personenkreis
Bei Gebäuden können die Kosten nur vom grundbücherlichen Eigentümer, bei beschädigten Wirtschaftsgütern nur von der Person, die im Zeitpunkt des Schadensfall Eigentümer war, abgesetzt werden.
Nachweis der Aufwendungen
Sie benötigen eine Niederschrift der Gemeindekommission über die Schadenserhebung. Die Kosten selbst sind durch Rechnungen zu belegen und um Subventionen, Spenden und Erstattungen von der Versicherung zu reduzieren.