Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
Der Pensionistenabsetzbetrag steht allen Pensionisten/-innen bis zu einer gewissen Einkommenshöhe zu. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch in die Pensionsberechnung einbezogen.
Pensionsbezüge | Pensionisten- absetzbetrag pro Jahr bis 2019 | Pensionisten- absetzbetrag pro Jahr 2020 | Pensionisten- absetzbetrag pro Jahr 2021/2022 | Pensionisten- absetzbetrag pro Jahr 2023 |
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bis 17.000 Euro | 400 Euro | 600 Euro | 825 Euro | 868 Euro |
von 17.000 Euro bis 25.000 Euro | vermindert sich einschleifend auf Null | vermindert sich einschleifend auf Null | vermindert sich einschleifend auf Null zwischen 17.500 Euro und 25.500 Euro | vermindert sich einschleifend auf Null zwischen 18.410 Euro und 26.826 Euro |
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