Krankengeld für freie Dienstnehmer
Wenn Sie als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer krank werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse.
Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte geringfügig Beschäftigte/selbstversicherter geringfügig Beschäftigter, als auch als vollversicherte freie Dienstnehmerin/vollversicherter freier Dienstnehmer, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Für geringfügig Beschäftigte
Wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 68,59 Euro pro Monat), erhalten Sie als geringfügig Beschäftige/r:
Arbeitsunfähigkeit | Krankengeld pro Monat (Fixbetrag) (Stand 2022) |
---|---|
ab dem 4. Tag | 174,49 Euro |
Für vollversicherte freie Dienstnehmer
Wenn Sie vollversicherte freie Dienstnehmerin/vollversicherter freier Dienstnehmer sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:
- vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer/-in in den letzten 3 Monaten vor dem Ende des Entgeltanspruchs bekommen haben
- von der Dauer des Krankenstandes
Das heißt:
Arbeitsunfähigkeit | Krankengeld |
---|---|
vom 4. bis zum 42. Tag | 50 Prozent der Bemessungsgrundlage |
ab dem 43. Tag | 60 Prozent der Bemessungsgrundlage |
Versteuerung erfolgt nachträglich
Die Gebietskrankenkasse zahlt das Krankengeld noch nicht endgültig Netto aus. Das erhaltene Krankengeld wird gemeinsam mit den anderen Einkünften erst nachträglich vom Finanzamt versteuert.
Pflichten des Arbeitgebers im Krankheitsfall
Wenn Sie als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer krank werden, muss Ihr Arbeitgeber eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen, auf der auch zu vermerken ist, ob ein Anspruch auf Sonderzahlungen vereinbart wurde oder nicht.
Wenn Sie noch keine Honorarnote ausgestellt haben, muss sich der Arbeitgeber bei Ihnen erkundigen, wie viel Sie bekommen beziehungsweise muss er prüfen, ob im abgeschlossenen Vertrag der Entgeltanspruch festzustellen ist.