Begräbniskosten
Zu beantragen mit Formular L1ab bei Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 731]
Die Kosten für ein Begräbnis sind nur absetzbar, wenn sie die Aktivposten im Nachlassvermögen gar nicht oder nicht ganz abdecken. Wichtig dabei ist, dass die Aktivposten vor der Gegenrechnung mit eventuellen Schulden herangezogen werden.
So machen Sie Begräbniskosten geltend
Sind die Begräbniskosten nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt, können Sie folgende Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen:
- Kosten für ein würdiges Begräbnis (inklusive Totenmahl) und einen einfachen Grabstein bis zur Höhe von insgesamt 20.000 Euro.
- Darüber hinausgehende Kosten, sofern sie zwangsläufig erwachsen
wie zum Beispiel erhöhte Überführungskosten bei einem Todesfall im Ausland, eine Überführung ins Ausland oder wegen besonderer Vorschriften zur Grabsteingestaltung.
Nicht absetzbar:
- Kosten für Trauerbekleidung
- Grabpflege
Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen ab
Jahreseinkommen | Selbstbehalt *) |
---|---|
bis 7.300 Euro | 6 Prozent |
von 7.301 Euro bis 14.600 Euro | 8 Prozent |
von 14.601 Euro bis 36.400 Euro | 10 Prozent |
ab 36.401 Euro | 12 Prozent |
*) In folgenden Fällen reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt:
- Für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können.
- Wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.
- Wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin Einkünfte von höchstens 6.937 Euro (Wert 2024; bis 2023: 6.312 Euro) erzielt.