Kinderbetreuungskosten
Pro Kalenderjahr können 2.300 Euro Kinderbetreuungskosten pro Kind geltend gemacht werden.
Fernpendler/-innen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren, können eine Fernpendlerbeihilfe beantragen.
Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Land OÖ.
Ihr Ansuchen für das jeweilige Kalenderjahr (= Beantragungsjahr) ist im folgenden Kalenderjahr bis spätestens 31. Dezember einzureichen beim
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landhausplatz 1
4021 Linz
Das Antragsformular erhalten Sie
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