Fernpendelbeihilfe OÖ

Fernpendler:innen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren, können eine Fernpendelbeihilfe beantragen.

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz, von dem aus gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.

  • Die Hin- und Rückfahrt muss regelmäßig direkt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort als Tagespendler:in oder als Wochenpendler:in erfolgen.

  • Die einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes muss mindestens 25 km betragen.

  • Das jährliche Einkommen darf 28.000 Euro (gilt für 2022) nicht übersteigen.
    Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen beziehungsweise für das eine Unterhaltszahlung geleistet wird, um 2.800 Euro). Weitere Informationen erhalten Sie beim Land OÖ.

Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Land OÖ.

So stellen Sie den Antrag

Ihr Ansuchen für das jeweilige Kalenderjahr (= Beantragungsjahr) ist im folgenden Kalenderjahr bis spätestens 31. Dezember einzureichen beim

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landhausplatz 1
4021 Linz

Das Antragsformular erhalten Sie 

  • beim Land Oberösterreich
  • auf der Webseite des Landes OÖ:
    Hier können Sie die Fernpendelbeihilfe online beantragen oder das Antrags-Formular herunterladen.
  • bei Ihrer Wohnsitzgemeinde 

Links

Kontakt

Kontakt

AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

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