Pendlerpauschale

Zu beantragen mit dem Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 718]


Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag iHv 463 Euro (Wert 2024; 2023: 421 Euro) abgegolten, der mit der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.

Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.

HINWEIS

Das Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass Sie dieses nicht 1:1 ausbezahlt bekommen. Es reduziert das Einkommen, von dem Sie Lohnsteuer bezahlen müssen. Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag. Der wird Ihnen tatsächlich in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen.


Pendlerrechner

Ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, hängt allein vom Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums ab. Dessen Ergebnis ist rechtsverbindlich.

Das kleine Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 km (ohne Rundung) von der Wohnung entfernt liegt, UND die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels auf zumindest dem halben Arbeitsweg möglich und zumutbar ist.

Die Wegstrecke bemisst sich nach den Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege. Hierbei ist die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und eine optimale Kombination mit dem Individualverkehr (zum Beispiel Park and Ride) zu unterstellen.

Die einzelnen Teilstrecken, aus denen sich der Weg zur Arbeit zusammensetzt, werden jedoch nicht mehr einzeln gerundet. Erst wenn sich ohne Rundung der Teilstrecken eine Gesamtlänge von 20 km ergibt, kann auf ganze Kilometer aufgerundet werden. Bei 19,9 km ist somit kein Anspruch gegeben. Es ist jedoch nicht von Bedeutung, ob Sie tatsächlich einen PKW zur Verfügung haben oder Sie die schnellste Verbindung nutzen. 

Höhe Kleines Pendlerpauschale

Einfache Strecke
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Pauschalbetrag
pro Monat
in Euro
Pauschalbetrag
pro Jahr
in Euro
mindestens 20 km
 58,00    696,00
mehr als 40 km
113,00
 1.356,00
mehr als 60 km
168,00
 2.016,00

BEISPIEL:
Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg und bei Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel werden 696 Euro/Jahr von der Steuerbemessungsgrundlage als kleines Pendlerpauschale abgezogen.


Das Große Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz zumindest 2 km (ohne Rundung) von der Wohnung entfernt liegt UND die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend unzumutbar ist.

Überwiegend unzumutbar ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • wenn es entweder für mehr als die Hälfte des Arbeitsweges kein öffentliches Verkehrsmittel gibt.

  • wenn die Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 120 Minuten beträgt.

  • wenn man eine starke Gehbehinderung von mindestens 50 Prozent hat, blind oder zumindest schwerst sehbehindert ist.

  • wenn mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Weg von zu Hause bis zur Arbeit zwischen 60 und 120 Minuten dauert, kommt es zusätzlich darauf an, wie viele Kilometer zurückgelegt werden.

    Die zumutbare Höchstdauer für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln errechnet sich wie folgt:
    Die Länge des Weges von zu Hause zur Arbeitsstätte in Kilometer (es zählt nur der Weg in eine Richtung) wird als Zeit in Minuten gleichgesetzt und zur Ausgangszeit von 60 Minuten hinzugezählt.

    BEISPIEL:
    Bei einer Wegstrecke von 25 km beträgt die zeitliche Grenze 85 Minuten (60 Minuten als Ausgangswert plus 25 Kilometer, also 25 Minuten für die Strecke).

    Ist man mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger unterwegs als diese kilometerabhängige Maximalzeit, so sind öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar.

ACHTUNG

Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist auf jeden Fall zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Höhe Großes Pendlerpauschale

Für die Wegstrecke ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen.

Einfache Strecke
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 Pauschalbetrag
pro Monat
in Euro
Pauschalbetrag
pro Jahr
in Euro
   2 km bis 20 km
   31,00   372,00
 mehr als 20 km bis 40 km
 123,001.476,00
mehr als 40 km bis 60 km
 214,002.568,00
 über 60 km
 306,003.672,00

BEISPIELE:

Beispiel 1:
Eine Arbeiterin arbeitet 20 Tage im Monat und muss an jedem Arbeitstag 65 Kilometer mit dem Auto von zu Hause zur Arbeit und wieder zurück fahren. Sie ist gehbehindert, Bus, Zug und Fußwege dazwischen sind für sie also nicht zumutbar.

In diesem Fall werden 3.672 Euro Pendlerpauschale von der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. 


Die Fahrtdauer ist die Summe aus: 

  • Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels
  • Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels (es ist vom schnellsten auszugehen, zum Beispiel U-Bahn statt Bus)
  • Wartezeiten beim Umsteigen
  • Wegzeit von der Ausstiegstelle zum Arbeitsplatz
  • Wartezeit auf den Arbeitsbeginn (bei Gleitzeit muss man den Arbeitsbeginn beziehungsweise das Arbeitsende auf die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel anpassen)

Bei der Heimfahrt wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet.

Zeit-Berechnung des Arbeitsweges

Für die Berechnung, wie lange der/die Arbeitnehmer:in in die Arbeit benötigt, wurden folgende Regelungen konkretisiert:

  • Für die Ermittlung des Weges ist immer jene Wegstrecke ausschlaggebend, die die zeitlich kürzeste Variante darstellt.

  • Öffentliche Verkehrsmittel sind weiterhin dann zumutbar, wenn Bus oder Bahn auf dem überwiegenden Teil der Strecke verkehren und die maximale Zeit damit nicht überschritten wird. Es wird somit weiter als zumutbar erachtet, mit dem Auto zu einem Bahnhof zu gelangen, so lange es nicht die überwiegende Wegstrecke zur Arbeit ist.

  • Gehwege können maximal 1 km betragen. Ist ein Teilstück mehr als 1 km lang, ist somit entweder die Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder des eigenen Autos anzunehmen.  

  • Bei festgelegtem Arbeitsbeginn beziehungsweise -ende ist eine maximale Wartezeit von 60 Minuten zumutbar. Diese Minuten werden in der Berechnung, wie lange der Weg insgesamt dauert, berücksichtigt. Beispiel: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt der/die Arbeitnehmer:in in 30 Minuten zur Arbeit, ist jedoch 40 Minuten vor Arbeitsbeginn dort. Somit ist die Gesamtzeit, die für die Berechnung des Pendlerpauschales ausschlaggebend ist, 70 Minuten.

  • Bei Gleitzeit zählt jene Verbindung, mit der man innerhalb der Gleitzeit die Arbeit erreicht bzw. sich die kürzeste Wartezeit ergibt.

  • Ergeben sich bei der Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lange Fahrzeiten nach Hause, ist die längere Fahrzeit heranzuziehen.

  • Ergeben sich je nach Arbeitstag unterschiedliche Zeiten, so sind jene heranzuziehen, die sich im Laufe eines Kalendermonats am häufigsten ergeben. 

Aliquotiertes Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 4 Arbeitstagen pro Monat das große oder das kleine Pendlerpauschale geltend machen:

  • Für das volle Pendlerpauschale müssen die Voraussetzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.

  • 2 Drittel können Sie absetzen, wenn Sie diese Voraussetzungen zwischen 8 und 10 Tagen in einem Kalendermonat erfüllen. 

  • 1 Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an 4, höchstens an 7 Tagen des Monats erfüllt sind.

BEISPIEL:
Der Weg von der Wohnung zur Arbeit beträgt für jemanden, der 2 Mal in der Woche zur Arbeit fährt, 30 Kilometer und für die ersten 20 Kilometer gibt es kein öffentliches Verkehrsmittel. Damit erhält er für die 8 Arbeitstage im Monat 2 Drittel der großen Pendlerpauschales, das sind 984 Euro jährlich, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Zusätzlich erhält er 2 Drittel des Pendlereuro (2 Drittel von 60 Euro), also 40 Euro, für den Hin- und Retourweg.

Urlaubs-, Feiertags- und Krankenstandstage kürzen das Pendlerpauschale nicht.

Pendler­pauschale bei Kurz­arbeit oder Home-Office

Hatten Sie vor der Covid19-Pandemie Anspruch auf ein Pendlerpauschale, dann galt dieser Anspruch bis 30. Juni 2021. Und zwar auch dann, wenn Sie im Home-Office gearbeitet haben beziehungsweise in Kurzarbeit oder dienstfreigestellt waren.

Seit Juli 2021 gilt grundsätzlich wieder die allgemeine Regelung: Das Pendlerpauschale steht nur dann zu, wenn Sie im entsprechenden Ausmaß gependelt sind. Lediglich für November und Dezember 2021 können Tage, an denen wegen Kurzarbeit, Home-Office oder einer Quarantäne nicht gependelt wurde, für das Pendlerpauschale herangezogen werden.

Pendlerzuschlag für Geringverdiener

Wer die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuro erfüllt, aber keine Lohnsteuer zahlt, erhält einen Pendlerzuschlag.
=> zum Artikel "Pendlerzuschlag"

Kein Pendlerpauschale bei Dienstfahrzeugen

Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann (Sachbezug), gibt es kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro.

Öffiticket

Wenn Sie zur Arbeit pendeln, können Sie das Pendlerpauschale beantragen. Wird Ihnen vom Arbeitgeber eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung gestellt, kann nur für jene Wegstrecke ein Pendlerpauschale beantragt werden, die nicht vom Öffiticket umfasst ist. 


BEISPIEL:
Die Gesamtstrecke Wohnung (Windhaag/Freistadt) – Arbeitsstätte (Linz) beträgt 55 km. Der/die Arbeitnehmer:in erhält vom Arbeitgeber ein Öffi-Ticket für die Kernzone Linz. Die Teilstrecke von der Wohnung bis zur Kernzonengrenze in Linz, ab der das Öffi-Ticket gilt, beträgt 50 km. Für diese Teilstrecke steht laut Pendlerrechner ein (kleines) Pendlerpauschale in Höhe von 1.356 Euro jährlich zu.

Kontakt

Kontakt

AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
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