Fernpendelbeihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten ermittelt.
Zu beantragen mit dem Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 718]
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 487 Euro (Wert 2025; 2024: 463 Euro) abgegolten, der mit der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.
Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.
HINWEIS
Das Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass Sie dieses nicht 1:1 ausbezahlt bekommen. Es reduziert das Einkommen, von dem Sie Lohnsteuer bezahlen müssen.Ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, hängt allein vom Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums ab. Dessen Ergebnis ist rechtsverbindlich.
Das kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz mindestens 20 km (ohne Rundung) von der Wohnung entfernt liegt, UND die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels auf zumindest dem halben Arbeitsweg möglich und zumutbar ist.
Die Wegstrecke bemisst sich nach den Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege. Hierbei ist die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und eine optimale Kombination mit dem Individualverkehr (zum Beispiel Park and Ride) zu unterstellen.
Die einzelnen Teilstrecken, aus denen sich der Weg zur Arbeit zusammensetzt, werden jedoch nicht mehr einzeln gerundet. Erst wenn sich ohne Rundung der Teilstrecken eine Gesamtlänge von 20 km ergibt, kann auf ganze Kilometer aufgerundet werden. Bei 19,9 km ist somit kein Anspruch gegeben. Es ist jedoch nicht von Bedeutung, ob Sie tatsächlich einen PKW zur Verfügung haben oder Sie die schnellste Verbindung nutzen.
Einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | Pauschalbetrag pro Monat in Euro | Pauschalbetrag pro Jahr in Euro |
---|---|---|
mindestens 20 km | 58,00 | 696,00 |
mehr als 40 km | 113,00 | 1.356,00 |
mehr als 60 km | 168,00 | 2.016,00 |
BEISPIEL:
Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg und bei Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel werden 696 Euro/Jahr von der Steuerbemessungsgrundlage als kleines Pendlerpauschale abgezogen.
Erhöhte Beträge für 2022 und 2023
Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht sich das monatliche Pendlerpauschale jeweils um die Hälfte. Davor und danach gelten die oben genannten Werte.
Einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | Pauschalbetrag pro Monat in Euro 5/2022 bis 6/2023 | Pauschalbetrag pro Jahr 2022 | Pauschalbetrag pro Jahr 2023 |
---|---|---|---|
mindestens 20 km | 87,00 | 928,00 | 870,00 |
mehr als 40 km | 169,50 | 1.808,00 | 1.695,00 |
mehr als 60 km | 252,00 | 2.688,00 | 2.520,00 |
Hinweis: Bekommen Sie das Pendlerpauschale bereits über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung, dann wird auch die Erhöhung automatisch berücksichtigt.
BEISPIEL:
Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel beträgt das Pendlerpauschale für die Monate Jänner bis April 2022 58 Euro und ab Mai 87 Euro. Für das gesamte Jahr 2022 wird ein Pendlerpauschale von 928 Euro von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Das große Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz zumindest 2 km (ohne Rundung) von der Wohnung entfernt liegt UND die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend unzumutbar ist.
ACHTUNG
Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist auf jeden Fall zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für die Wegstrecke ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen.
Einfache Strecke | Pauschalbetrag pro Monat in Euro | Pauschalbetrag pro Jahr in Euro |
---|---|---|
2 km bis 20 km | 31,00 | 372,00 |
mehr als 20 km bis 40 km | 123,00 | 1.476,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 | 2.568,00 |
über 60 km | 306,00 | 3.672,00 |
BEISPIEL:
Eine Arbeiterin arbeitet 20 Tage im Monat und muss an jedem Arbeitstag 65 Kilometer mit dem Auto von zu Hause zur Arbeit und wieder zurück fahren. Sie ist gehbehindert, Bus, Zug und Fußwege dazwischen sind für sie also nicht zumutbar.
In diesem Fall werden 3.672 Euro Pendlerpauschale von der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage abgezogen.
Erhöhte Beträge für 2022 und 2023
Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht sich das monatliche Pendlerpauschale jeweils um die Hälfte. Davor und danach gelten die oben genannten Werte.
Einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | Pauschalbetrag pro Monat in Euro 5/2022 bis 6/2023 | Pauschalbetrag pro Jahr 2022 | Pauschalbetrag pro Jahr 2023 |
---|---|---|---|
2 km bis 20 km | 46,50 | 496,00 | 465,00 |
mehr als 20 km bis 40 km | 184,50 | 1.968,00 | 1.845,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 321,00 | 3.424,00 | 3.210,00 |
über 60 km | 459,00 | 4.896,00 | 4.590,00 |
Hinweis: Bekommen Sie das Pendlerpauschale bereits über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung, dann wird auch die Erhöhung automatisch berücksichtigt.
Die Fahrtdauer ist die Summe aus:
Bei der Heimfahrt wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet.
Für die Berechnung, wie lange der/die Arbeitnehmer:in in die Arbeit benötigt, wurden folgende Regelungen konkretisiert:
Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 4 Arbeitstagen pro Monat das große oder das kleine Pendlerpauschale geltend machen:
BEISPIEL:
Der Weg von der Wohnung zur Arbeit beträgt für jemanden, der 2 Mal in der Woche zur Arbeit fährt, 30 Kilometer und für die ersten 20 Kilometer gibt es kein öffentliches Verkehrsmittel. Damit erhält er für die 8 Arbeitstage im Monat 2 Drittel der großen Pendlerpauschales, das sind 984 Euro jährlich, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Zusätzlich erhält er 2 Drittel des Pendlereuro (2 Drittel von 60 Euro), also 40 Euro, für den Hin- und Retourweg.
Urlaubs-, Feiertags- und Krankenstandstage kürzen das Pendlerpauschale nicht.
Hatten Sie vor der Covid19-Pandemie Anspruch auf ein Pendlerpauschale, dann galt dieser Anspruch bis 30. Juni 2021. Und zwar auch dann, wenn Sie im Home-Office gearbeitet haben beziehungsweise in Kurzarbeit oder dienstfreigestellt waren.
Seit Juli 2021 gilt grundsätzlich wieder die allgemeine Regelung: Das Pendlerpauschale steht nur dann zu, wenn Sie im entsprechenden Ausmaß gependelt sind. Lediglich für November und Dezember 2021 können Tage, an denen wegen Kurzarbeit, Home-Office oder einer Quarantäne nicht gependelt wurde, für das Pendlerpauschale herangezogen werden.
Wer die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuro erfüllt, aber keine Lohnsteuer zahlt, erhält einen Pendlerzuschlag.
=> zum Artikel "Pendlerzuschlag"
Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann (Sachbezug), gibt es kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro.
Bis 31.12.2022 galt, dass man als Besitzer:in eines steuerfreien Öffi-Tickets keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale und den Pendlereuro hatte.
Ab 1.1.2023 gilt Folgendes:
Es ist die Höhe des Pendlerpauschales zu ermitteln, aber unter der Annahme, dass kein „Öffi-Ticket“ von der Arbeitgeber:in ersetzt oder zur Verfügung gestellt wird. Anschließend wird vom berechneten Pendlerpauschale der Öffi-Ticket-Wert in Abzug gebracht.
ACHTUNG!
Der Pendlereuro steht für die gesamte Wegstrecke zu, auch dann, wenn die Pendlerpauschale durch den Abzug des Klimatickets NULL beträgt - das Pendlerpauschale dem Grunde nach aber zusteht.Arbeiterkammer OÖ
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