Familienbonus Plus (FB+)
Seit 2019 gibt es den Familienbonus. So berücksichtigen Sie den Bonus steuerlich am besten.
Ersetzt der FB+ die Familienbeihilfe?Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zur Familienbeihilfe. |
Ersetzt der FB+ den Unterhaltsabsetzbetrag?Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zum Unterhaltsabsetzbetrag. |
Ich möchte den FB+ beim Dienstgeber beantragen, aber meine Frau bezieht die Familienhilfe. Müssen wir die Familienbeihilfe ummelden?Nein, es reicht als Nachweis die Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe von der Gattin. |
Wie komme ich zum Nachweis über die Familienbeihilfe?Den Nachweis erhält man bei jedem Finanzamt oder im Finanzonline-Konto der Familienbeihilfebezieherin über Abfrage – Familienbeihilfe. |
Ist es günstiger den FB+ beim Dienstgeber oder bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragen?Der Steuervorteil ist grundsätzlich gleich. Eine etwaige Negativsteuer (wenn sich der FB+ noch nicht zur Gänze auswirken konnte bis zu 400 Euro) erhält man ausschließlich bei der ANV. Aber der monatlich berücksichtigte FB+ erhöht das Nettoeinkommen. Daher Vorsicht bei Nettolohnvereinbarungen, Pfändungen, Alimente, Wohnzuschuss/ Wohnbeihilfe etc. |
© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0