Familienbonus Plus (FB+) - Die häufigsten Fragen

Ersetzt der FB+ die Familienbeihilfe?

Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zur Familienbeihilfe. 

Ersetzt der FB+ den Unterhaltsabsetzbetrag?

Nein, den Familienbonus Plus gibt es zusätzlich zum Unterhaltsabsetzbetrag.

Ich möchte den FB+ beim Dienstgeber beantragen, aber meine Frau bezieht die Familienhilfe. Müssen wir die Familienbeihilfe ummelden?

Nein, es reicht als Nachweis die Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe von der Gattin.

Wie komme ich zum Nachweis über die Familienbeihilfe?

Den Nachweis erhält man bei jedem Finanzamt oder im Finanzonline-Konto der Familienbeihilfebezieherin über Abfrage – Familienbeihilfe.

Ist es günstiger den FB+ beim Dienstgeber oder bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragen?

Der Steuervorteil ist grundsätzlich gleich. Eine etwaige Negativsteuer (wenn sich der FB+ noch nicht zur Gänze auswirken konnte bis zu 400 Euro) erhält man ausschließlich bei der ANV. Aber der monatlich berücksichtigte FB+ erhöht das Nettoeinkommen. Daher Vorsicht bei Nettolohnvereinbarungen, Pfändungen, Alimente, Wohnzuschuss/ Wohnbeihilfe etc.

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