Gewinnfreibetrag
Für neue Selbstständige und freie Dienstnehmer/-innen gibt es den Gewinnfreibetrag. Dieser stellt eine reine Steuerentlastung dar.
Das gilt bei einem Gewinn BIS 35.000 Euro
Bei einem Gewinn bis 35.000 Euro wird bei der Einkommensteuererklärung ohne weitere Voraussetzungen ein bestimmter Prozentsatz vom Gewinn abgezogen (= Grundfreibetrag und Gewinnfreibetrag).
So berechnen Sie den Gewinnfreibetrag:
gültig | Prozent vom Gewinn | maximaler Gewinnfreibetrag |
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bis 2021 | 13 Prozent | maximal 4.550 Euro |
ab 2022 | 15 Prozent | maximal 5.250 Euro |
BEISPIEL
Für eine freie Dienstnehmerin, die einen Gewinn von 24.000 Euro erzielt, errechnet sich das steuerpflichtige Einkommen wie folgt:
Gewinn | 24.000 Euro | |
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- | Gewinnfreibetrag (15 Prozent von 24.000 Euro) | 3.600 Euro |
= | Steuerpflichtiges Einkommen | 20.400 Euro |
Das gilt bei einem Gewinn ÜBER 35.000 Euro
Beträgt der Gewinn über 35.000 Euro, können Sie zusätzlich zum Grundfreibetrag auch noch den investitionsbedingten Freibetrag geltend machen. Dazu müssen aber tatsächlich getätigte Investitionen in Höhe des geltend gemachten Freibetrags nachgewiesen werden.
So berechnen Sie den Gewinnfreibetrag, der sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag zusammensetzt:
gültig | Prozent vom Gewinn | maximaler Grundfreibetrag |
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bis 2021 | 13 Prozent | maximal 4.550 Euro |
ab 2022 | 15 Prozent | maximal 5.250 Euro |
Der investitionsbedingte Freibetrag beträgt: |
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13 Prozent des Gewinnes, |
Das gilt bei Pauschalierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die die Basispauschalierung oder die Pauschalierung für Kleinunternehmer/-innen in Anspruch nehmen, können nur den Grundfreibetrag als steuerpflichtiges Einkommen geltend machen.