Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Frei­willige Weiter­versicherung in der ge­setzlichen Pensions­versicherung

HINWEIS

Die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung wird von der jeweiligen Organisation dem Finanzamt gemeldet. Die gemeldeten Beträge werden daher automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. 

Berücksichtigt werden Beiträge, die Sie für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung geleistet haben.

Höhe des Betrages

Die Ausgaben werden zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt.

Beitrag soll bei anderer Person berück­sichtigt werden

Sollen Ihre Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung bei einer anderen als der gemeldeten Person berücksichtigt werden, weil der Beitrag zum Beispiel nur von einem Ehepartner steuerlich geltend gemacht wird, können die Steuerpflichtigen dies selbst beim Finanzamt beantragen. 

Verwenden Sie dazu das Extra-Formular L1d als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603