Arbeits­zimmer

Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 159]


Wenn Sie über ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer verfügen, können Sie statt der Kosten für ergonomisches Büromobiliar die Kosten und Ausgaben für das Arbeitszimmer absetzen. 

Absetzbar sind:

  • anteilige Miete
  • anteilige Betriebskosten
  • Internet
  • Büromöbel

Definition: Steuerlich an­erkanntes Arbeits­zimmer

Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer liegt nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.

Bei einer vorübergehenden oder zeitweisen Tätigkeit im Home-Office liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer.

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