Arbeitszimmer
Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 159]
Wenn Sie über ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer verfügen, können Sie statt der Kosten für ergonomisches Büromobiliar die Kosten und Ausgaben für das Arbeitszimmer absetzen.
Absetzbar sind:
- anteilige Miete
- anteilige Betriebskosten
- Internet
- Büromöbel
Definition: Steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer
Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer liegt nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.
Stellt Ihnen der Arbeitgeber grundsätzlich ein Büro zur Verfügung und können Sie es nur vorübergehend zum Beispiel wegen Corona nicht nutzen, sind die Kosten des Arbeitszimmers nicht absetzbar.