Spenden

HINWEIS

Spenden werden von den je­weiligen Organisationen dem Finanzamt gemeldet. Die gemeldeten Beträge werden daher automatisch bei der Ar­beit­nehmer­­ver­­an­lag­ung berücksichtigt. 

Berücksichtigt werden Ihre im Veranlagungsjahr getätigten Spenden an begünstigte Spendenempfänger:innen. Eine Liste der begünstigten Spendenempfänger:innen finden Sie auf der Website des Fin­anz­ministeriums.

Als Nachweis der Spende gilt entweder der Überweisungsbeleg oder eine Bestätigung der Spendenorganisation.

Höhe der Spenden

Maximal berücksichtigt werden kann folgender Betrag:

bis zu 10 Prozent Ihrer Einkünfte des laufenden Jahres

Spenden werden dem Finanz­amt ge­meldet

Damit die Organisation die bezahlten Beiträge dem Finanzamt übermitteln kann, müssen Sie Vor- und Nachname wie im Zentralen Melderegister sowie das Geburtsdatum bekannt geben. Wollen Sie nicht, dass die Organisation die Sonderausgaben übermittelt, dann können Sie der Meldung widersprechen. Es können allerdings nur die gemeldeten Beträge bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtig werden.

Wenn Sie also der Meldung widersprechen, können keine Sonder­ausgaben abgesetzt werden.

Kontrolle der gemeldeten Beträge

Ob die Organisation die richtigen Beträge gemeldet hat, können Sie über Finanz Online fest­­stellen. Außerdem wird am Einkommensteuerbescheid genau angeführt, welche Organisationen welche Beträge gemeldet haben. Stimmt etwa der Betrag der geleisteten Spende nicht, braucht es die Korrektur durch die Organisation. Die Korrektur müssen Sie selbst veranlassen.

Kontakt

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