Pflichtbeiträge
Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 274]
Hier können Sie geltend machen:
- Selbst einbezahlte Sozialversicherungsbeiträge
(zum Beispiel freiwillige Sozialversicherungsbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung) - Pflichtbeiträge bei mehrfach geringfügiger Beschäftigung
(Vorschreibung einer Nachzahlung durch die Österreichische Gesundheitskasse) - Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...