Formulare "Steuer & Einkommen"
Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.
Im Gegensatz zu Freibeträgen (das sind außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten), die "nur" den Betrag, von dem die Steuer berechnet wird, senken, werden Absetzbeträge in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen.
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