Formulare "Steuer & Einkommen"
Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.
Im Gegensatz zu den Freibeträgen (Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten), die "nur" den Betrag, von der die Steuer berechnet wird, senken, werden die Absetzbeträge in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen.
Der Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 400,00 Euro im Jahr steht allen Arbeitnehmern/-innen zu. Er soll die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit decken. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch bei der Lohn-/Gehaltsberechnung berücksichtigt. Der Verkehrsabsetzbetrag entfällt auch dann nicht, wenn Sie das kleine oder große Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag ist ab 2016 in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und erhöht.
Absetzbetrag | 2016 bis 2019 | ab 2020 |
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Verkehrs- absetzbetrag | 400 Euro | Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: bis zu 400 Euro pro Jahr bei einem Einkommen von bis zu 21.500 pro Jahr |
Dieser steht allen Pensionisten/-innen bis zu einer gewissen Einkommenshöhe zu. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch in die Pensionsberechnung einbezogen.
Der Pensionistenabsetzbetrag beträgt 600 Euro (bis 2019: 400 Euro) im Jahr. Er vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von 17.000 Euro und 25.000 Euro auf Null.
Unter folgenden Voraussetzungen steht Alleinverdienenden mit Kindern ein Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) zu:
Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, steht der AVAB dem Höherverdienenden zu. Haben beide keine oder gleich hohe Einkünfte, steht der AVAB dem haushaltsführenden Partner zu.
Höhe des Alleinverdienerabsetzbetrages | |
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bei 1 Kind | 494 Euro |
bei 2 Kindern | 669 Euro |
zusätzlich pro Jahr für das 3. bzw. jedes weitere Kind | je 220 Euro |
Den Alleinverdienerabsetzbetrag können Sie beantragen:
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für Steuererleichterungen im Zusammenhang mit Kindern muss das Formular L1k verwendet werden (Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung).
Für jedes Kind muss ein eigenes Formular L1k | L1k-bF ausgefüllt werden.
Ab der Veranlagung für 2016 muss für außergewöhnliche Belastungen das Formular L1ab ausgefüllt werden und ab Veranlagung 2017 L1d zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben.
Zu den Steuer-Formularen
Dieser steht Ihnen zu, wenn Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, mehr als die Hälfte des Jahres, für das Sie die Veranlagung durchführen, in keiner Partnerschaft gelebt haben und in der Zeit des Alleinseins mindestens 7 Monate Familienbeihilfe für das dem Haushalt zugehörigen Kind erhalten haben.
Erhöhung des Alleinerzieherabsetzbetrages | |
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mit 1 Kind | 494 Euro |
mit 2 Kindern | 669 Euro |
mit 3 Kindern | 889 Euro |
für jedes weitere Kind | 220 Euro |
Den Alleinerzieherabsetzbetrag müssen Sie beantragen:
Ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag von 964 Euro (bis 2019: 764 Euro) pro Kalenderjahr steht zu wenn:
Er wird mit einer Erklärung zur Berücksichtigung mittels Formular (E 30) bei der pensionsauszahlenden Stelle oder beim Finanzamt mit der Arbeitnehmerveranlagung (L 1) beantragt.
(Anmerkung: Der Pensionistenabsetzbetrag ist bei einer Negativsteuerberechnung unbeachtlich.)
Ab einem jährlichen Pensionseinkommen von 19.930 Euro bis 25.000 Euro vermindert sich der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag automatisch bis auf einen Betrag von Null.
Dieser steht Ihnen zu, wenn Sie für ein oder mehrere Kinder Alimente zahlen müssen.
Unterhaltsabsetzbetrag (monatlich) | |
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für das 1. Kind | 29,20 Euro |
für das 2. Kind | 43,80 Euro |
für das 3. und jedes weitere Kind | 58,40 Euro |
Den Unterhaltsabsetzbetrag müssen Sie beim Finanzamt beantragen:
Der Mehrkindzuschlag steht ab dem Kalenderjahr 2009 zu, wenn die Familienbeihilfe für mehr als 2 Kinder bezogen wurde und das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Partner, die mehr als 6 Monate in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gelebt haben, 55.000 Euro nicht überstieg.
Mehrkindzuschlag (monatlich) | |
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ab dem 3. Kind (pro Kind) | 20 Euro |
Den Mehrkindzuschlag müssen Sie beim Finanzamt beantragen:
Sind Sie Pendler/-in und haben Anspruch auf die Pendlerpauschale, wird Ihnen ein zusätzlicher Absetzbetrag, der sogenannte Pendlereuro, gewährt. Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert.
Höhe des Pendlereuros (Jahresbetrag) |
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1 Euro pro Kilometer Ihres Arbeitsweges (Hin - und Rückfahrt) |
Den Pendlereuro müssen Sie beantragen entweder
Die Höhe des Pendlereuros (Jahresbetrag) beträgt einen Euro pro Kilometer Ihres Arbeitsweges (Hin- und Rückfahrt).
Nähere Infos zum Thema Pendlereuro und Neueinführung des Pendlerausgleichsbetrages finden Sie in den Artikeln "Pendlerpauschale" und "Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen".
Einkommen in Euro | Einkommensteuer in Euro (vor Absetzbeträgen) | Progressions- Steuersatz in Prozent ab 01.01.2016 | Progressions- Steuersatz |
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bis 11.000 | 0 | 0 | 0 |
über 11.000 bis 18.000 | 25 | 20 | |
über 18.000 bis 31.000 | 35 | 35 | |
über 31.000 bis 60.000 | 42 | 42 | |
über 60.000 bis 90.000 | 48 | 48 | |
über 90.000 bis 1 Mio | 50 | 50 | |
über 1 Mio | 55 | 55 |
Die so errechnete Lohnsteuer ist um den Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400 Euro zuzüglich eines etwaigen Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrages zu mindern.
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