Krank­heits­kosten

Zu beantragen mit Formular L1ab bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl 730]

Kosten, die Ihnen wegen einer Krankheit entstanden sind, zählen zu den außergewöhnlichen Be­lastungen. Sie können sie deshalb bei der Arbeit­nehm­er­ver­an­lag­ung geltend machen.

Zu den absetz­baren Kosten zählen

  • Ausgaben zur Linderung und Heilung von Allergien
  • Ärzt:innen- und Krankenhaushonorare
  • Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen
    (auch Alternativen zur Schulmedizin wie homöopathische Präparate oder Traditionelle Chinesische Medizin)
  • Rezeptgebühr
  • Behandlungsbeiträge
    (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
  • Ausgaben für Heilbehelfe
    (zum Beispiel Sehbehelfe wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder)
  • Fahrtkosten zu Ärzt:innen oder Krankenhäusern
  • Selbst geleistete Beiträge bei Kur-, Rehabilitations- oder Krank­en­haus­auf­ent­halten
  • Kosten für die Unterkunft von Begleitpersonen bei Kranken­haus­auf­ent­halt­en von Kindern
  • Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz
    (zum Beispiel Zahnprothesen, Brücken, Kronen)

Nicht geltend gemacht werden können:

  • Vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Impfungen)
  • Mundhygiene
  • Wellness- und Sport-Angebote
  • Schönheitsoperationen
  • Verhütungsmittel

BEACHTEN SIE

Von den absetzbaren Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Das sind 5,23 Euro pro Tag. 

Außerdem sind von den absetzbaren Krankheitskosten auch Kostenersätze abzuziehen, die Sie von einer privaten Krankenversicherung oder der Gesundheitskasse erhalten.


Die Höhe des Selbst­behalts hängt vom Ein­kommen ab

JahreseinkommenSelbstbehalt *)
bis 7.300 Euro6 Prozent
von 7.301 Euro bis 14.600 Euro8 Prozent
von 14.601 Euro bis 36.400 Euro10 Prozent
ab 36.401 Euro12 Prozent

*) 
In folgenden Fällen reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt:

  • Für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr An­spruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können. 
  • Wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.
  • Wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ver­heiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben und Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin Einkünfte von höchstens 6.937 Euro (Wert 2024; bis 2023: 6.312 Euro) erzielt.

AK Tipp

Krankheitsbedingte Kosten, die wegen einer Behinderung im Ausmaß von mindestens 25 Prozent entstehen, können Sie ohne Selbstbehalt als Heilbehandlungskosten absetzen.

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