Arbeits­losen­ver­sicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Überprüfen Sie dennoch Ihren Lohnzettel, schließlich geht es um Ihr Geld.

Höhe der Arbeits­losen­ver­sicherung

monatliches
Bruttoeinkommen
Anteil der
Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage
bis 2.074Eurofrei
bis 2.262 Euro1 Prozent
bis 2.451 Euro2 Prozent
ab 2.451 Euro2,95 Prozent

HINWEIS

Auch wenn Sie nicht mehr als  2.074 Euro brutto verdienen und damit keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag zahlen, sind Sie trotzdem voll arbeitslosenversichert!


Bemessungs­grund­lage

Auf dem Lohnzettel sind die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sowie die Abzüge für Ihre Sozialversicherung ausgewiesen.

Rechnen Sie nach!

Um selbst zu überprüfen, ob bei entsprechend geringem Einkommen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung richtig reduziert wurde, brauchen Sie einen aktuellen Lohnzettel und einen Taschenrechner.

Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

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