Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Überprüfen Sie dennoch Ihren Lohnzettel, schließlich geht es um Ihr Geld.
Höhe der Arbeitslosenversicherung
monatliches Bruttoeinkommen | Anteil der Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage |
---|---|
bis 1.951,00 Euro | frei |
bis 2.128,00 Euro | 1 Prozent |
bis 2.306,00 Euro | 2 Prozent |
ab 2.306,01 Euro | 2,95 Prozent |
HINWEIS
Auch wenn Sie nicht mehr als 1.951,00 Euro brutto verdienen und damit keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag zahlen, sind Sie trotzdem voll arbeitslosenversichert!Bemessungsgrundlage
Auf dem Lohnzettel sind die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sowie die Abzüge für Ihre Sozialversicherung ausgewiesen.
Rechnen Sie nach!
Um selbst zu überprüfen, ob bei entsprechend geringem Einkommen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung richtig reduziert wurde, brauchen Sie einen aktuellen Lohnzettel und einen Taschenrechner.