Nach­kauf von Versicherungs­zeiten

HINWEIS

Ab dem Veranlagungsjahr 2017 wird der Nachkauf von Versicherungszeiten von der jeweiligen Organisation dem Finanzamt gemeldet. Die gemeldeten Beträge werden daher automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. 

Berücksichtigt werden Beiträge, die Sie für den Nachkauf von Versicherungszeitungen (Schul- und Universitätszeiten) geleistet haben.

Höhe des Betrages

Die Ausgaben werden zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt.

Beitrag soll bei anderer Person berück­sichtigt werden

Sollen Ihre Beiträge zum Nachkauf von Versicherungszeiten bei einer anderen als der gemeldeten Person berücksichtigt werden, weil der Beitrag zum Beispiel nur von einem Ehepartner steuerlich geltend gemacht wird, können die Steuerpflichtigen dies selbst beim Finanzamt beantragen. 

Verwenden Sie dazu das Extra-Formular L1d als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung.

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