Arbeitnehmerschutz auf neuestem Stand
Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber beim Arbeitnehmerschutz stets auf den neuesten Stand der Technik achten müssen.
Die überbetrieblichen Institutionen im Arbeitnehmerschutz sind die Arbeitsinspektion (AI), die Unfallversicherungen, die Arbeiterkammern (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Wirtschaftskammern (WK). Sie alle tragen zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich des Arbeitnehmerschutzes bei.
Der Arbeitsinspektion (AI)
obliegt primär die Überwachung des Arbeitnehmerschutzes, der von der
Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Im Falle von Übertretungen kann die Behörde
Strafanträge bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde stellen.
Achtung
Bei unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit ist die Arbeitsinspektion berechtigt, Arbeiten unverzüglich zu untersagen.
Neben dieser Kontrollfunktion berät die Arbeitsinspektion sowohl Arbeitgeber/-in als auch Betriebsrätin/Betriebsrat und Arbeitnehmer/-innen. Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Arbeitsinspektion bildet das Arbeitsinspektionsgesetz.
Die Unfallversicherungsträger haben dafür zu sorgen, Arbeitsunfälle zu verhüten und das Entstehen von Berufskrankheiten zu verhindern. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
Die Unfallversicherungen bieten Schulungen und Beratung zum Arbeitnehmerschutz an und wirken an innerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen mit.
Seit 1999 ist die AUVA durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung anzubieten. Hierfür sind AUVA-eigene Präventionszentren eingerichtet worden. Die Inanspruchnahme der Präventionszentren ist auf „Kleinbetriebe“ eingeschränkt und gilt für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer/-innen, sofern der/die Arbeitgeber/-in insgesamt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.
Zudem betreiben die Unfallversicherungsträger Forschung über die Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und verfügen über eine eigene sicherheitstechnische Prüfstelle, in der Maschinen, Werkzeuge und Sicherheitsausrüstungen auf ihre sicherheitstechnische und arbeitshygienische Eignung überprüft werden.
Kraft Arbeiterkammergesetz sind die Arbeiterkammern berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/-innen zu vertreten und zu fördern. Gerade im Bereich des Arbeitnehmerschutzes überwachen die Arbeiterkammern die Einhaltung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften.
Die Arbeiterkammern sind befugt, die Besichtigung von Arbeitsstätten und von Dienst- oder Werkswohnungen bei den zuständigen Arbeitsinspektoraten zu beantragen.
Neben der Begutachtung von Gesetzten und Verordnungen ist die Bundesarbeitskammer (BAK) im Arbeitnehmerschutzbeirat vertreten. Dieser dient zur Beratung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in grundsätzlichen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der allgemeinen Förderung des Arbeitnehmerschutzes.
Auch in der Europäischen Union ist die BAK vertreten. So setzt sich etwa die BAK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) im „Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsplatz“ dafür ein, dass europäische Arbeitnehmerschutzstandards weiter angehoben werden. Ebenso wirkt die BAK in der „Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ im Verwaltungsrat mit.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit den Fachgewerkschaften hat die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/-innen zu vertreten. In den Statuten des ÖGB kommt dem Arbeitnehmerschutz als Teilbereich der Sozialpolitik eine besondere Bedeutung zu.
Ihre Aufgaben im Arbeitnehmerschutz erfüllen die Gewerkschaften und der ÖGB dadurch, dass sie am Zustandekommen von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen maßgeblich beteiligt sind sowie Kollektivvertragsverhandlungen durchführen. Auch der ÖGB ist im Arbeitnehmerschutzbeirat vertreten.
Besondere Bedeutung kommt dem ÖGB im Rahmen der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu. Betriebsräten/-innen, Personalvertretern/-innen und Jugendvertrauensräten/-innen wird jenes Rüstzeug für die wirksame Vertretung und Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer/-innen durch die Bildungsarbeit des ÖGB mitgegeben.
Die
Wirtschaftskammern beraten die Arbeitgeber/-innen über die geltenden
Arbeitnehmerschutzbestimmungen.
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