Bild­schirm­brille - Mitarbeiter haben Anspruch darauf

Lang andauernde Arbeit am Bildschirm hat Folgen für die Gesundheit. Einerseits ist langes Sitzen, oft auch in schlechter Haltung, schädlich für die Wirbelsäule. Andererseits strengt Bildschirmarbeit die Augen an, weil man aus kurzer Distanz lange auf einen Bildschirm blickt. Trockene und gerötete Augen sowie Kopfschmerzen können eine Folge sein. Eine Bildschirmbrille kann helfen, negative Folgen für die Gesundheit zu vermeiden und die Augen bei der Bildschirmarbeit zu schonen.

Was ist Bild­schirm­arbeit?

Bildschirmarbeit liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer/-innen durchschnittlich ununterbrochen mehr als 2 Stunden oder durchschnittlich mehr als 3 Stunden ihrer Arbeitszeit an einem Tag mit der Arbeit an einem Bildschirm beschäftigt sind.

Was ist eine Bild­schirm­brille?

Die Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe, die auf die Distanz des Bildschirms abgestimmt ist. Diese Distanz liegt üblicherweise zwischen 40 bis 80 cm.

ACHTUNG

Eine Bildschirmbrille ist ausschließlich für Arbeiten am Bildschirm geeignet und soll nicht für andere Zwecke verwendet werden!

Die Brille muss auf die körperliche Verfassung und den Gesundheitszustand der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers angepasst sein. Die Gläser der Bildschirmbrille müssen entspiegelt, dürfen aber nicht getönt sein. 

Es gibt außerdem unterschiedliche Gläser bei der Bildschirmbrille:

  • Einstärkengläser
    Diese sind für die ausschließliche Arbeit am Bildschirm geeignet.

  • Mehrstärkengläser
    Sie sind insbesondere für Arbeiten geeignet, bei denen ein ständiger Blickwechsel zwischen Computerbildschirm, Schriftstücken und anderen Büroarbeiten erfolgt.

Die Entscheidung, welches Glas für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist, wird durch die Untersuchung festgestellt. Diese muss vor Antritt der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen von maximal 3 Jahren durch den Arbeitgeber ermöglicht werden. Beim Auftreten von Sehbeschwerden sollte in jedem Fall eine Untersuchung durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Bild­schirm­brille?

Liegt Bildschirmarbeit vor, haben alle Arbeitnehmer/-innen ein Recht auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Eine solche Untersuchung kann von folgenden Personen durchgeführt werden:

  • Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie
  • Facharzt/Fachärztin für Arbeit- und Betriebsmedizin
  • Personen, die einen ärztlichen Beruf selbständig ausüben dürfen und eine anerkannte arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert haben
  • Personen, die die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk erfolgreich abgelegt haben

Nach dieser Untersuchung wird ein etwaiger Bedarf einer Bildschirmbrille in einem ärztlichen Gutachten festgehalten. Die Kosten für diese Untersuchung sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Bildschirmbrille.

Wer be­zahlt die Bild­schirm­brille?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kosten für die Bildschirmbrille zu tragen, sofern diese nicht von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger übernommen werden. Es gibt keine gesetzlich geregelten Höchstpreise. Der Arbeitgeber muss jedoch alle Kosten tragen, die aus medizinischer Sicht für den notwendigen Schutz bei der Bildschirmarbeit erforderlich sind.

Der Preis der Brillenfassung ist in der Praxis meist Vereinbarungssache. Häufig wird firmenintern eine Obergrenze festgelegt, bis zu welchem Preis die Kosten übernommen werden. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin für eine teurere Fassung, ist die Differenz selbst zu bezahlen. Die Kosten einer sehr speziellen und teuren Fassung - etwa einer Designerbrille - sind von den Arbeitnehmer/-innen selbst zu tragen.

HINWEIS

Erkundigen Sie sich vorab, ob es eine firmeninterne Regelung gibt, um eventuell anfallende Kosten zu vermeiden.

Welche Schritte sind zu setzen, um eine Bild­schirm­brille zu er­halten? 

  1. Zuerst erfolgt eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Bei dieser wird festgestellt, ob ein Bedarf für eine Bildschirmbrille vorliegt.

  2. Dann erfolgt die Ausstellung eines Gutachtens durch Arzt/Ärztin oder eines zur Untersuchung berechtigten Optikers/einer Optikerin, auf welchem festgehalten ist, welche Bildschirmbrille notwendig ist.

  3. Vor dem Kauf einer Bildschirmbrille sollte unbedingt ein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt werden, sodass dieser über das ärztliche Gutachten verständigt wird.

    Im Rahmen des Gesprächs mit dem Arbeitgeber sollte auch gleich nachgefragt werden, ob es egal ist, wo die Brille angefertigt wird oder ob dieser irgendwo einen günstigeren Tarif erhält.

  4. Es folgt die Anfertigung der Bildschirmbrille.

  5. Die Rechnung der Bildschirmbrille muss dann dem Arbeitgeber übergeben werden.
Wenn sich der Arbeitgeber sich weigern sollten, die Kosten für die Bildschirmbrille zu übernehmen, dann wenden Sie sich an Betriebsrat oder an die Arbeiterkammer.

So schonen Sie Ihre Augen

Bildschirmpausen

Der Arbeitgeber muss die Tätigkeit der Beschäftigten so organisieren, dass die Bildschirmarbeitszeit regelmäßig unterbrochen werden kann, um die Augenbelastung zu minimieren. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Arbeit am Bildschirm sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten gemacht werden.

In den Pausen sollte, wenn möglich, die Tätigkeit gewechselt werden. Es handelt sich dabei um keine Arbeitspause, sondern lediglich um eine Pause von der reinen Bildschirmarbeit.

Übung für die Augen

Bei der Arbeit am Bildschirm blicken die Augen immer auf dieselbe Distanz. Dies ist ermüdend für die Augen und kann negative Auswirkungen für die Gesundheit haben: etwa „müde“ und trockene Augen oder Kopfschmerzen. Daher sollten Ausgleichsübungen gemacht werden:

  • Den Blick im Raum schweifen lassen.
  • Aus dem Fenster sehen und abwechselnd Dinge in der Ferne und Dinge direkt auf dem Schreibtisch fokussieren.
  • Augen zwischendurch schließen, um ihnen eine kurze Ruhepause zu gönnen.
  • Eine imaginäre liegende Acht mit dem Blick verfolgen.
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