Bildschirmbrille - Mitarbeiter haben Anspruch darauf
Lang andauernde Arbeit am Bildschirm hat Folgen für die Gesundheit. Einerseits ist langes Sitzen, oft auch in schlechter Haltung, schädlich für die Wirbelsäule. Andererseits strengt Bildschirmarbeit die Augen an, weil man aus kurzer Distanz lange auf einen Bildschirm blickt. Trockene und gerötete Augen sowie Kopfschmerzen können eine Folge sein. Eine Bildschirmbrille kann helfen, negative Folgen für die Gesundheit zu vermeiden und die Augen bei der Bildschirmarbeit zu schonen.
Was ist Bildschirmarbeit?
Bildschirmarbeit liegt laut Gesetz dann vor, wenn Arbeitnehmer:innen durchschnittlich ununterbrochen mehr als 2 Stunden oder durchschnittlich mehr als 3 Stunden ihrer Arbeitszeit an einem Tag mit der Arbeit an einem Bildschirm beschäftigt sind.
Was ist eine Bildschirmbrille?
Die Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe, die auf die Distanz des Bildschirms abgestimmt ist. Diese Distanz liegt üblicherweise zwischen 40 bis 80 cm.
ACHTUNG
Eine Bildschirmbrille ist ausschließlich für Arbeiten am Bildschirm nützlich und für andere Zwecke ungeeignet!Die Brille muss auf die körperliche Verfassung und den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer:innen angepasst sein. Die Gläser der Bildschirmbrille müssen entspiegelt, dürfen aber nicht getönt sein.
Es gibt außerdem unterschiedliche Gläser bei der Bildschirmbrille:
- Einstärkengläser
Diese sind für die ausschließliche Arbeit am Bildschirm geeignet. - Mehrstärkengläser
Sie sind insbesondere für Arbeiten geeignet, bei denen ein ständiger Blickwechsel zwischen Computerbildschirm, Schriftstücken und anderen Büroarbeiten erfolgt.
Die Entscheidung, welches Glas für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist, wird durch eine Untersuchung festgestellt. Diese muss vor Antritt der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen von maximal 3 Jahren durch den Arbeitgeber ermöglicht werden. Beim Auftreten von Sehbeschwerden sollte in jedem Fall eine Untersuchung durchgeführt werden.
Wer hat Anspruch auf eine Bildschirmbrille?
Liegt Bildschirmarbeit vor, haben alle Arbeitnehmer:innen ein Recht auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Eine solche Untersuchung kann von folgenden Personen durchgeführt werden:
- Fachärzt:innen für Augenheilkunde und Optometrie
- Fachärzt:innen für Arbeit- und Betriebsmedizin
- Personen, die einen ärztlichen Beruf selbständig ausüben dürfen und eine anerkannte arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert haben
- Personen, die die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk erfolgreich abgelegt haben
Nach dieser Untersuchung wird ein etwaiger Bedarf einer Bildschirmbrille in einem ärztlichen Gutachten festgehalten. Die Kosten für diese Untersuchung sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Bildschirmbrille.
Wer bezahlt die Bildschirmbrille?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Bildschirmbrille zu tragen, sofern diese nicht von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger übernommen werden. Es gibt keine gesetzlich geregelten Höchstpreise. Der Arbeitgeber muss alle Kosten tragen, die aus medizinischer Sicht für den notwendigen Schutz bei der Bildschirmarbeit erforderlich sind.
Der Preis der Brillenfassung ist in der Praxis häufig umstritten. Firmen legen oft willkürlich eine Obergrenze fest, bis zu welchem Preis die Kosten übernommen werden. Hier gilt ebenso: die Kosten des Notwendigen sind jedenfalls durch den Arbeitgeber zu tragen. Entscheidet sich ein:e Arbeitnehmer:in selbstständig für eine teurere Fassung, müssen diese Kosten allerdings nicht mehr vom Arbeitgeber übernommen werden.
HINWEIS
Erkundigen Sie sich vorab, ob es eine firmeninterne Regelung gibt, um etwaige Diskussionen bezüglich der Kostenübernahme zu vermeiden.Welche Schritte sind zu setzen, um eine Bildschirmbrille zu erhalten?
- Zuerst erfolgt eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Bei dieser wird festgestellt, ob ein Bedarf für eine Bildschirmbrille vorliegt.
- Dann erfolgt die Ausstellung eines Gutachtens durch einen Arzt/eine Ärztin oder durch eine:n zur Untersuchung berechtigten Optiker:in, auf welchem festgehalten ist, welche Bildschirmbrille notwendig ist.
- Vor dem Kauf einer Bildschirmbrille sollte unbedingt ein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt werden, sodass dieser über das ärztliche Gutachten verständigt wird.
Im Rahmen des Gesprächs mit dem Arbeitgeber sollten etwaige Kostenvoranschläge vorgelegt werden und gegebenenfalls besprochen werden, ob der Betrieb mit einem anderen Anbieter günstige Konditionen vereinbart hat.
- Es folgt die Beauftragung und Anfertigung der Bildschirmbrille.
- Die Rechnung der Bildschirmbrille muss dann dem Arbeitgeber übergeben werden. Idealerweise ist die Rechnung auch auf den Arbeitgeber ausgestellt.
So schonen Sie Ihre Augen
Bildschirmpausen
Der Arbeitgeber muss die Tätigkeit der Beschäftigten so organisieren, dass die Bildschirmarbeitszeit regelmäßig unterbrochen werden kann, um die Augenbelastung zu minimieren. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Arbeit am Bildschirm sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten gemacht werden.
In den Pausen sollte, wenn möglich, die Tätigkeit gewechselt werden. Es handelt sich dabei um keine Arbeitspause, sondern lediglich um eine Pause von der reinen Bildschirmarbeit. Bei dienstlicher Notwendigkeit kann eine Pause in die Folgestunde verlegt werden (=> 20 Minuten Bildschirmpause nach 100 Minuten Bildschirmarbeit).
Übung für die Augen
Bei der Arbeit am Bildschirm blicken die Augen immer auf dieselbe Distanz. Dies ist ermüdend für die Augen und kann negative Auswirkungen für die Gesundheit haben: etwa „müde“ und trockene Augen oder Kopfschmerzen. Daher sollten Ausgleichsübungen gemacht werden:
- Den Blick im Raum schweifen lassen.
- Aus dem Fenster sehen und abwechselnd Dinge in der Ferne und Dinge direkt auf dem Schreibtisch fokussieren.
- Augen zwischendurch schließen, um ihnen eine kurze Ruhepause zu gönnen.
- Eine imaginäre liegende Acht mit dem Blick verfolgen.