Betriebliche Gesundheits­förderung

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst „alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.“ So wurde betriebliche Gesundheitsförderung 1997 in der Luxemburger Deklaration auf europäischer Ebene definiert.

Dies kann – unter Einhaltung aller Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – nur durch die Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation (Kommunikationsstrukturen, Führungsverhalten, Betriebsklima)
  • Förderung einer aktiven Mitarbeiter/-innenbeteiligung
  • Stärkung der persönlichen Kompetenzen der Beschäftigten
  • Befähigung der Mitarbeiter/-innen zu gesundem Verhalten

Nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, Bedingungen, Abläufe und Entscheidungsprozesse im Unternehmen so zu gestalten, dass Erwerbsarbeit zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von Arbeitnehmer beiträgt und sie zu mehr Gesundheitsbewusstsein motiviert.

Ganzheitlicher Ansatz

Der ganzheitliche Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung bringt ein Stück weit auch einen innerbetrieblichen Organisationsentwicklungsprozess ins Laufen.

Der nachhaltige Weg zu sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplätzen führt immer über Verbesserungen in der Unternehmensorganisation:

  • Etablieren geeigneter Werte und Regelungen im betrieblichen Alltag
  • Positive Veränderung der Arbeitsorganisation
  • Vermeiden, Verringern und Kontrollieren von gesundheitsschädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen
  • Verbessern des persönlichen Umgangs mit Gefahren (zum Beispiel ausreichende Information, Mitsprachemöglichkeit bei der Arbeitsgestaltung, optimale Schutzmaßnahmen)

Diese Veränderungen können nur umgesetzt werden wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Bereitschaft des Unternehmens: Die Betriebsleitung entscheidet sich ausdrücklich für Schutz und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten und trifft ihrerseits entsprechende Maßnahmen.
  • Beteiligung: Der Betrieb nutzt die Kompetenz und die Arbeitserfahrung der Beschäftigten, ermöglicht und fördert ihre Beteiligung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und sichert den Zugang zu gesundheitlich relevanten Informationen
  • Qualifizierung: Sowohl die Qualifikation der Führungskräfte als auch der Beschäftigten wird für die Aufgaben der Gesundheitsförderung entwickelt und erweitert. Der Betrieb legt Wert auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Funktionsträger/-innen.
  • Information: Die Mitarbeiter/-innen werden über Ziele und Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb regelmäßig informiert, die offene Diskussion darüber im Betrieb ist erwünscht und wird gefördert. Arbeitsplatz bezogene Informationen werden zum Beispiel im Rahmen von Betriebsversammlungen der jeweiligen Abteilungen oder in Form von Unterweisungen allen Beschäftigten leicht zugänglich gemacht.

Kontakt

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Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at

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