Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung zielt generell auf die Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität der Beschäftigten ab.
"Arbeitsmittel" ist ein Sammelbegriff für Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer/-innen vorgesehen sind.
Weiters gehören auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore zu den Arbeitsmitteln.
Sie unterliegen in der Herstellung und Verwendung Normen, Richtlinien sowie Gesetzen, die Gefahren ausschließen bzw. minimieren sollen. Die Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sehen als Zeichen dafür, dass ein Arbeitsmittel den Anforderungen entspricht, die CE-Kennzeichnung vor.
Nähere Bestimmungen über das Aufstellen, die Benutzung, sowie der Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie in der Arbeitsmittelverordnung (Arbeitsinspektion) zu finden.
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