Gesundes Maß an Arbeitszeit
Zeitdruck und Arbeitsverdichtung führen zu Schlaflosigkeit und psychischen Erkrankungen - bei der Arbeitsplatzevaluierung unbedingt berücksichtigen.
Psychische Belastungen zählen in unterschiedlichsten Erscheinungsformen zu den stärksten Belastungen im betrieblichen Alltag. Unternehmen und Arbeitnehmer/-innen sind einem zunehmenden Anpassungs- und Leistungsdruck ausgesetzt, wodurch gesundheitliche Schädigungen, die sich psychisch und körperlich auswirken, entstehen können.
In der Arbeitswelt müssen psychische Belastungen im Zuge der Arbeitsplatz-Evaluierung erhoben werden. Danach müssen Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, welche geeignet sind, die erhobenen Belastungen zu reduzieren. Bei der Maßnahmensetzung sind die gesetzlichen Grundsätze der Gefahrenverhütung zu beachten. Etwa, dass Maßnahmen an der Quelle der Gefährdung ansetzen und kollektiv wirksam sein müssen.
Die Erhebung kann auf unterschiedliche Art und Weise passieren. Mittels Fragebogen, moderierten Gesprächsrunden oder begleitender Beobachtung. Aber nicht jede Gesundheitsgefährdung kann als Evaluierung psychischer Belastungen gewertet werden. Eine Erhebung muss gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen, welche in der ÖNORM 10075-3 (Grundsätze und Anforderungen an Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastung) festgelegt sind.
Die Anwendungen der unterschiedlichen Erhebungsinstrumente sollte zudem nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Es ist deshalb absolut zu empfehlen, Arbeitspsychologen/-innen mit der Evaluierung der psychischen Belastungen zu betrauen. Diese sind nicht nur erfahren in der Anwendung der Instrumente, sondern können die Ergebnisse auch zielführend interpretieren und Maßnahmenvorschläge ableiten.
Da Arbeitspsychologen/-innen leider nicht in allen Betrieben jederzeit verfügbar sind, können sich psychisch belastete Beschäftigte noch an andere Ansprechpartner/-innen wenden. Betriebsräte/-innen und Sicherheitsvertrauenspersonen haben die Aufgabe, sich um die gesundheitlichen Anliegen der Belegschaft zu bemühen. Sie haben ein gesetzliches Mitspracherecht bei der Evaluierung und können zielführende Maßnahmen anregen.
Auch Arbeitsmediziner/-innen und Sicherheitsfachkräfte eignen sich als Ansprechpartner/-innen. Diese Akteure/-innen sind häufig umfassend in die Arbeitsplatz-Evaluierung involviert und können eine spezielle Erhebung der psychischen Belastungen anregen.
Verantwortlich für die Durchführung der Erhebung und die Maßnahmensetzung ist jedoch letztlich die / der Arbeitergeber/-in. Bei einem guten Zusammenspiel der Akteure/-innen und ausreichender Beteiligung der Beschäftigten können Arbeitsbedingungen verbessert werden, was letztlich der Belegschaft als auch dem Betrieb nützt.
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