Arbeitsplatz-Evaluierung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen und laufend zu optimieren.
Ein wichtiges Mittel zur Vermeidung von Unfällen und Gefahren ist die richtige und ausführliche Unterweisung (z.B. Bedienung von Maschinen). Die Unterweisung ist vorwiegend als Schulung für den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der/des Arbeitnehmers/-in zu verstehen. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und den Erfahrungsstand der Beschäftigten entsprechend sein.
Die Unterweisung muss nachweislich und in regelmäßigen Abständen erfolgen. (z.B. als Ergebnis einer guten Arbeitsplatzevaluierung oder wenn es in einer Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gefordert wird).
Beispiele
Die Unterweisung verlangt im Gegensatz zur Information in Folge ein (richtiges) Agieren der Arbeitnehmer/-innen. Die Information soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer/-innen ausreichend über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Bescheid wissen. Die Information muss in die Lage versetzen, durch angemessene Mitwirkung, zu überprüfen ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Information muss vor Aufnahme der Tätigkeit, aber in der Arbeitszeit, stattfinden.
Arbeitgeber/-innen sind auch verpflichtet die Arbeitnehmer/-innen in allen Fragen betreffend die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören. Zusätzlich sind die Beteiligungsrechte von Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen zu beachten.
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