Was macht eigentlich die Arbeits­inspektion?

Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde. Sie übt einerseits eine Kontrollfunktion aus, kann aber auch beratend beigezogen werden. Ihr Aufgabenfeld umfasst sämtliche Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der zugehörigen Verordnungen (zum Beispiel Arbeitsstättenverordnung oder Bildschirmarbeitsverordnung), des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes (AZG, ARG) sowie Aspekte des Mutterschutzes und der Kinder- und Jugendbeschäftigung.

2 Stand­orte in Ober­österreich

Aktuell gibt es in Österreich 15 Aufsichtsbezirke, wobei in jedem Bundesland zumindest ein Standort angesiedelt ist. Oberösterreich, mit seiner großen Anzahl an Arbeitsplätzen, verfügt über 2 Standorte: den Aufsichtsbezirk Oberösterreich-Ost mit Sitz in Linz und den Aufsichtsbezirk Oberösterreich-West mit Sitz in Vöcklabruck. Die jeweiligen Aufsichtsbezirke sind für die Arbeitsstätten und Baustellen in ihrem Gebiet zuständig.

Wer darf die Arbeits­inspektion ein­schalten?

Jede:r Arbeitnehmer:in hat das Recht, sich an die Arbeitsinspektion zu wenden, wenn Vorgaben zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit im Betrieb nicht eingehalten werden. Dies kann auch anonym geschehen. Nicht jede Kontaktaufnahme muss automatisch zu einer Kontrolle führen. Es ist auch möglich, sich zunächst beraten zu lassen und Informationen über die rechtlichen Vorschriften einzuholen. Die Website www.arbeitsinspektion.gv.at bietet außerdem umfangreiche Informationen zum Arbeitnehmerschutz.

Beratung an­fordern

Auch andere betriebliche Akteur:innen, beispielsweise Betriebsrät:innen oder Sicherheitsvertrauenspersonen, haben das Recht, sich an die Arbeitsinspektion zu wenden. Auch Arbeitgeber:innen haben die Möglichkeit, eine Beratung anzufordern. Wird im Zuge einer Beratung festgestellt, dass Vorschriften nicht eingehalten werden, ergeht von der Behörde in den meisten Fällen zunächst eine Vorschreibung zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes mit Fristsetzung. Wer sich beraten lässt, muss also nicht unmittelbar eine Strafe befürchten.

Wie unter­stützt mich die Arbeiter­kammer?

Die Arbeiterkammer arbeitet eng mit der Arbeitsinspektion zusammen und hat sogar die gesetzliche Möglichkeit, gemeinsame Betriebskontrollen zu beantragen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen erkannten Missstände ein Fall für die Arbeitsinspektion sind, dann wenden Sie sich zuerst an Ihre Arbeiterkammer. Wir beraten Sie zu allen Fragen des Arbeitnehmerschutzes, unterstützen Sie im Umgang mit der Behörde oder veranlassen bei Bedarf eine Kontrolle.

Jede:r Arbeit­nehmer:in hat das Recht, sich an die Arbeits­inspektion zu wenden, wenn Vor­gaben zur Sicher­heit und zum Schutz der Gesund­heit im Betrieb nicht ein­ge­halten werden. 

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