Arbeitnehmerschutz in Österreich
Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Arbeitsinspektion, Unfallversicherung und ÖGB sind die Säulen des Arbeitnehmerschutzes.
Arbeitnehmerschutz soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Da sich die Arbeitswelt jedoch ständig ändert, muss auch der Arbeitnehmerschutz stets auf aktuellem Stand sein. Im Gesetz wird daher oftmals auf den „Stand der Technik“ verwiesen. Fortschritt und neueste Erkenntnisse sind somit im Arbeitnehmerschutz zu berücksichtigen.
Im Arbeitnehmer/-innenschutzgesetz (ASchG) wird dargelegt, was unter „Stand der Technik“ zu verstehen ist:
Beim Schutz der Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten müssen Arbeitgeber/-innen auf dem neuesten Stand
bleiben. Dazu gehört auch, dass sie sich stets entsprechend zu informieren
haben (§ 3 Abs. 2).
Dies bedeutet nicht nur, dass technische Anlagen den aktuellen Standards
entsprechen müssen. Auch Erkenntnisse aus den Bereichen Ergonomie,
Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie sind hier zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung des Standes der Technik ist insbesondere bei der Gefahrenevaluierung
relevant.
Grundsätzlich ist der Stand der Technik für den gesamten innerbetrieblichen Arbeitnehmerschutz relevant. Das Arbeitnehmer/-innenschutzgesetz weist jedoch für einige Bereiche besonders darauf hin:
Auch bei den psychischen Belastungen gibt es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Stand der Technik repräsentieren. So sind etwa die Anforderungen an Verfahren zur Messung psychischer Arbeitsbelastungen in der ÖNORM EN ISO 10075-3 festgelegt. Demnach müssen Messinstrumente valide sein. Dies bedeutet, dass sie tatsächlich die Belastung durch die Arbeit messen müssen (etwa Informationsmangel) und nicht das Wohlbefinden der Beschäftigten (zum Beispiel Schlafmangel). Nur Messverfahren und Fragebögen, welche den Anforderungen der Norm entsprechen, dürfen somit angewandt werden. Instrumente, welche die Standards nicht erfüllen, müssen weiterentwickelt werden um den Anforderungen zu entsprechen. Die Evaluierung psychischer Belastungen entspricht somit stets hohen wissenschaftlichen Anforderungen.
Die Berücksichtigung des Standes der Technik macht es notwendig, dass sich Betriebe ständig mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit auseinandersetzen. Nicht nur Maschinen müssen aufgerüstet werden, nicht nur die Software braucht ein Update – auch der Schutz von Körper und Psyche bedarf einer ständigen Aktualisierung. Arbeitnehmerschutz und Evaluierung sind deshalb eine permanente Führungs- und Managementaufgabe.
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