Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.
Fernpendler:innen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren, können eine Fernpendelbeihilfe beantragen.
Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Land OÖ.
ACHTUNG!
Der Beantragungszeitraum für das Pendeljahr 2024 ist von 1. März 2025 bis 28. Februar 2026!Ihr Ansuchen ist einzureichen beim
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landhausplatz 1
4021 Linz
Das Antragsformular erhalten Sie
Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...
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