Fern­pendel­bei­hilfe OÖ

Fernpendler:innen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren, können eine Fernpendelbeihilfe beantragen.

Vor­aus­setzungen

  • Der Hauptwohnsitz, von dem aus gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.

  • Die Hin- und Rückfahrt muss regelmäßig direkt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort als Tagespendler:in oder als Wochenpendler:in erfolgen.

  • Die einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes muss mindestens 25 km betragen.

  • Für Monate, in denen überwiegend oder gänzlich im Home-Office gearbeitet wurde, besteht kein Anspruch auf Fernpendelbeihilfe.

  • Das jährliche Einkommen für Ansuchen für das Pendeljahr 2024 darf 35.000 Euro nicht übersteigen (die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen beziehungsweise für das eine Unterhaltszahlung geleistet wird, um 3.500 Euro). Weitere Informationen erhalten Sie beim Land OÖ.

Höhe der Bei­hilfe

Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Land OÖ.

So stellen Sie den Antrag

ACHTUNG!

Der Beantragungszeitraum für das Pendeljahr 2024 ist von 1. März 2025 bis 28. Februar 2026!

Ihr Ansuchen ist einzureichen beim

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landhausplatz 1
4021 Linz

Das Antragsformular erhalten Sie 

  • beim Land Oberösterreich
  • auf der Webseite des Landes OÖ:
    Hier können Sie die Fernpendelbeihilfe online beantragen oder das Antrags-Formular herunterladen.
  • bei Ihrer Wohnsitzgemeinde 

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

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