Arbeitslosengeld für freie Dienstnehmer
Wenn Sie als freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen, sind Sie arbeitslosenversichert und bekommen im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld. Allerdings nur dann, wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre 52 Wochen Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbezahlt haben. Bei Antragstellung vor Vollendung des 25. Lebensjahres genügen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate vor Geltendmachung des Anspruches.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Arbeitslosengeld | Höhe |
---|---|
Grundbetrag | 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens |
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus den monatlichen Beitragsgrundlagen.
Ergänzungsbeitrag
Ist der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagen-Richtsatz, erhalten Sie einen Ergänzungsbetrag. Dieser gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagen-Richtsatz. Grundbetrag und der Ergänzungsbetrag dürfen dabei 60 Prozent des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Familienzuschlag
Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag:
Familienzuschlag (täglich) |
---|
0,97 Euro |
Ergänzungsbeitrag
Liegt der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz, haben Sie Anspruch auf einen Ergänzungsbeitrag. Dieser gebührt in der Höhe der Differenz zum Ausgleichszulagen-Richtsatz. Der Grundbetrag, der Ergänzungsbetrag und die Familienzuschläge dürfen dabei 80 Prozent des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Mehr Infos
Ausführliche Informationen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes finden Sie auf der Homepage des Arbeitsmarktservice (AMS).
Kontakt
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Arbeiterkammer OÖ
AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
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