Die Datenschutzgrundverordnung
Wann und wo gilt die Datenschutzgrundverordnung und von wem muss sie angewendet werden?
Der Betriebsrat darf personenbezogene Daten verarbeiten, allerdings sind dabei einige Grundsätze zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hinweis
Um datenschutzkonform zu sein, müssen bei jeder einzelnen Verwendung von personenbezogenen Daten alle Grundsätze erfüllt sein.Verantwortliche haben all diese Grundsätze bei jeder Datenverarbeitung anzuwenden und die Einhaltung nachzuweisen (= Rechenschaftspflicht).
Um dies zu gewährleisten, hat man als Verantwortliche:r (und somit auch als Betriebsrat und BR-Fonds) ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, wo alle Verarbeitungen einzeln aufgelistet werden - unter Angabe von Zweck, Löschfrist und allen weiteren Grundsätzen sowie den getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen.
Der Betriebsrat braucht keinen Datenschutzbeauftragten!
Es ist wichtig, dass sich jemand um den Datenschutz kümmert. Diese Person sollte aber nicht als Datenschutzbeauftragte:r bezeichnet werden, da sie sonst unter die strengen Vorschriften des/der Datenschutzbeauftragten in der DSGVO fallen würde.BROSCHÜREN
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