Mitbestimmung im Aufsichtsrat
In Aktiengesellschaften, in größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit mehr als 300 Beschäftigten (in Ausnahmefällen bei mehr als 500 Beschäftigten) sowie in größeren Genossenschaften mit über 40 Beschäftigten muss gesetzlich ein Aufsichtsrat eingerichtet werden. Als Betriebsrat haben Sie das Recht, Vertreter:innen in diesen Aufsichtsrat zu entsenden.
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat hat 2 zentrale Aufgaben:
- Kontrolle des Vorstands:
Er überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Unternehmensleitung im Interesse des Unternehmens handelt. - Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen:
Der Aufsichtsrat muss etwa bei großen Investitionen, strategischen Neuausrichtungen oder Änderungen der Unternehmensstruktur zustimmen.
Welche Rolle haben Betriebsräte im Aufsichtsrat?
Betriebsrät:innen agieren als Vertreter:innen der Belegschaft im Aufsichtsrat als innerbetriebliche Expert:innen. Sie bringen betriebsspezifisches Wissen ein und sorgen dafür, dass die Interessen der Beschäftigten bei strategischen Entscheidungen berücksichtigt werden – etwa bei Umstrukturierungen, Standortsicherung oder Arbeitsplatzgestaltung.
Wo liegt der Vorteil der Arbeitnehmerbeteiligung für das Unternehmen?
Durch die Einbindung in die strategische Unternehmensplanung können Arbeitnehmervertreter:innen rechtzeitig beschäftigungsrelevante Aspekte in die Diskussion einbringen. Dies trägt zu nachhaltigen, sozialverträglichen und langfristig erfolgreichen Unternehmensentscheidungen bei. Die Mitwirkung stärkt zudem das Vertrauen zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung.
Unterstützung für Aufsichtsratsmitglieder
Die Arbeiterkammer Oberösterreich (Abteilung KBI, Team Wirtschaftliche Mitbestimmung) unterstützt gemeinsam mit den Gewerkschaften Betriebsratsmitglieder, die im Aufsichtsrat tätig sind – insbesondere bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und strategischer Entscheidungen.
Kontakt AK OÖ, Abteilung KBI
E-MAIL: kbi@akooe.at
TEL: +43 50 6906 2323
Kontakt
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Arbeiterkammer OÖKompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at