Wahldurchführung
Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts durchzuführen. Der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze nicht verletzt werden.
Wahlgrundsätze
Gleiches Wahlrecht: Jede Stimme hat gleiches Gewicht.
Unmittelbares Wahlrecht: Die Wahlberechtigten bestimmen die endgültige Zusammensetzung des Betriebsrats.
Geheimes Wahlrecht: Die Entscheidung des Wähler/der Wählerin muss geheim bleiben, auch gegenüber dem Wahlvorstand.
Die Wahl hat in der Regel durch persönliche Stimmabgabe zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann die Stimme auch auf dem Postweg abgegeben werden.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die unter den Arbeitnehmerbegriff fallen. Nicht aktiv wahlberechtigt sind somit Vorstandsmitglieder, GeschäftsführerInnen und leitende Angestellte. Eine weitere Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Wahl des Wahlvorstandes.
An diesem Tag und am Tag der Betriebsratswahl muss der/die ArbeitnehmerIn auch in dem Betrieb beschäftigt sein. HeimarbeiterInnen sind ebenfalls wahlberechtigt. Auch ArbeitnehmerInnen, die sich im Karenzurlaub oder Präsenzdienst befinden, sind Beschäftigte im Betrieb und somit wahlberechtigt. LeiharbeiterInnen sind dann aktiv wahlberechtigt, wenn sie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert sind.
Passives Wahlrecht
- Wählbar sind alle ArbeitnehmerInnen, die am Tag der Wahlausschreibung das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb oder im Unternehmen, dem der Betrieb angehört, beschäftigt sind (Ausnahme: neu errichtete Betriebe und Saisonbetriebe).
- Nicht wählbar sind enge Verwandte des Betriebsinhabers. Das passive Wahlrecht steht unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu.
Tipp
Da die Betriebsratswahl ein relativ kompliziertes Verfahren mit der Berücksichtigung einiger knapper Fristen darstellt, ist es ratsam die zuständige und Ihre Kollektivverträge verhandelnde Fachgewerkschaft beizuziehen. Auf der Website des ÖGB und seiner Fachgewerkschaften finden sich auch Broschüren, Formulare und Fristen-Rechner. Webtipp: www.betriebsraete.atDownloads
Publikationen