Wahl­durch­führung

Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen, un­mittel­bar­en und geheimen Wahlrechts durchzuführen. Der Wahlvorstand hat da­für zu sorgen, dass diese Grundsätze nicht verletzt werden.

Wahl­grund­sätze

  • Gleiches Wahlrecht 
    Jede Stimme hat gleiches Gewicht.

  • Un­mittelbares Wahlrecht 
    Die Wahlberechtigten bestimmen die endgültige Zu­sammen­setzung des Betriebsrats.

  • Ge­heim­es Wahlrecht 
    Die Entscheidung der Wählerin/des Wählers muss geheim bleiben, auch gegenüber dem Wahlvorstand. 

Die Wahl hat in der Regel durch persönliche Stimmabgabe zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann die Stimme auch auf dem Postweg abgegeben werden.

Aktives Wahl­recht

  • Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die unter den Arbeit­nehm­er­be­griff fallen. Nicht aktiv wahlberechtigt sind somit Vorstandsmitglieder, Ge­schäfts­führ­er­Inn­en und leitende Angestellte.

  • Eine weitere Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Wahl des Wahlvorstandes.

  • An diesem Tag und am Tag der Betriebsratswahl muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer auch in dem Betrieb beschäftigt sein.

    Heimarbeiter:innen sind ebenfalls wahl­be­recht­igt. Auch Arbeitnehmer:innen, die sich im Karenzurlaub oder Prä­senz­dienst befinden, sind Beschäftigte im Betrieb und somit wahlberechtigt. Leih­ar­beit­er:inn­en sind dann aktiv wahlberechtigt, wenn sie in den Betrieb des Be­schäft­igers eingegliedert sind.

Passives Wahl­recht

Wählbar sind:

  • alle Arbeitnehmer:innen, die am Tag der Wahlausschreibung das 18. Lebensjahr vollendet haben UND
  • seit mindestens 6 Monaten im Betrieb oder im Unternehmen, dem der Betrieb angehört, beschäftigt sind (Ausnahme: neu errichtete Betriebe und Saisonbetriebe).

Nicht wählbar sind enge Verwandte des Betriebsinhabers.

Das passive Wahl­recht steht unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu.

TIPP

Da die Betriebsratswahl ein relativ kompliziertes Verfahren mit der Berücksichtigung einiger knapper Fristen darstellt, ist es ratsam die zu­ständige und Ihre Kollektivverträge verhandelnde Fach­ge­werk­schaft beizuziehen. Auf der Website des ÖGB und seiner Fach­ge­werk­schaften finden sich auch Broschüren, Formulare und Fristen-Rech­ner. Webtipp: www.betriebsraete.at

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum