Mit dabei an­statt außen vor – Um­strukturierungen und Mit­wirkungs­möglich­keiten

Unternehmen verändern sich laufend. Die Auslagerung von Betriebsteilen, Unternehmenszusammenschlüsse, Eigentümerwechsel, die Einführung neuer Arbeitsformen, Automations- und Digitalisierungsvorhaben und Rationalisierungen sind ein ständiger Prozess.

Umstrukturierungen stellen Betriebsräte vor Herausforderungen. Als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten spielt die betriebliche Interessenvertretung eine vermittelnde, bis hin zu einer mitgestaltenden Rolle. Betriebsräte stellen dabei stets den Schutz der Beschäftigten und die Einhaltung ihrer Rechte sicher.

Krisen­management oder strategische Neu­aus­richtung

Abhängig von der Um­strukturierung gibt es für Betriebsräte unterschiedlichen Handlungsbedarf – sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Das Einschätzen vorgelegter Umstrukturierungspläne ist wichtig für die Mitgestaltung.

Um als Betriebsrat die Chancen und Risiken für die Beschäftigten besser abwägen zu können, lohnt sich der Blick auf

  • die wirtschaftlichen Daten eines Unternehmens
  • die Motive für die geplante Umstrukturierung
  • die Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur
  • die Dringlichkeit der Veränderung.

Schnelle Reaktion in Krisen­situationen

In Krisensituationen ist die Notwendigkeit einer Veränderung sehr hoch. Schnelle Entscheidungen müssen getroffen werden. Oft schlittern Unternehmen in eine Krise, wenn Veränderungen beziehungsweise Anpassungen in früheren Jahren verabsäumt wurden. Personalabbau steht in Krisensituationen häufig im Vordergrund.

Für Betriebsräte heißt dies zumeist, schnell zu agieren und mit einem Sozialplan die Situation für die betroffenen Beschäftigten abzumildern. In § 109 Arbeitsverfassungsgesetz ist das Mitwirken von Betriebsräten bei Betriebsänderungen verankert.

Strategische Neu­aus­richtung früh er­kennen

Anders stellt sich die Situation bei einer strategischen Neuausrichtung eines Unternehmens dar. Hier sind die geplanten Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Beschäftigten nicht immer sofort erkennbar.

Oft geht diese Veränderung mit einem Umbau der Unternehmensstrukturen einher. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten können enorm sein: von neuen Aufgabengebieten und neuen Qualifikationsanforderungen bis hin zu einem Wegfall von Tätigkeiten und Personalabbau.

Um als Betriebsrat Umstrukturierungspläne der Geschäftsleitung früher zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einfordern und mitgestalten zu können, ist das in § 92 Arbeitsverfassungsgesetz geregelte Wirtschaftsgespräch ein hilfreiches Instrument. 

TIPP

Nutzen Sie die im Arbeits­­verfassungsgesetz verankerten Mitwirkungsrechte

Ihre betreuende Gewerkschaft und die Expert:innen des Kompetenzzentrums für betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützen Sie bei der Analyse von betrieblichen Veränderungen und bei der Entwicklung von Vorgehensweisen in betrieblichen Veränderungsprozessen.

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