10 gute Gründe mitzureden
Betriebsrät:innen haben in betriebswirtschaftlichen Fragen Mitwirkungsrechte - und die sollten Sie auf jeden Fall auch nutzen!
Belegschaftsvertreter:innen haben in wirtschaftlichen Angelegenheiten besondere Informations-, Interventions- und Beratungsrechte. (Geregelt in den §§ 89, 91, 92, 108 und 109 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG))
Einen guten Rahmen, innerhalb dem diese Rechte genutzt werden können, stellen die regelmäßigen gemeinsamen Beratungen zwischen Betriebsinhaber:in und Betriebsrat im Sinne des § 92 ArbVG dar. Diese Beratungen werden in der Praxis häufig als sogenannte „Wirtschaftsgespräche“ bezeichnet.
TIPP
Betriebsrätinnen und Betriebsräte sollten diese Beratungsgespräche unbedingt wahrnehmen, da es für sie wichtig ist, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens Bescheid zu wissen.
Richtig angewendet kann das Wirtschaftsgespräch zu einer zentralen Plattform für den aktuellen Informationsaustausch zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat werden.
Das Beratungsrecht im Sinne des § 92 ArbVG regelt, dass zumindest vierteljährlich, und auf Verlangen des Betriebsrates sogar monatlich, gemeinsame Beratungen zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber:in (beziehungsweise Geschäftsführung) abzuhalten sind.
Bei diesen Beratungen soll es vor allem um diese Themen gehen:
HINWEIS
Laut Gesetz ist die Geschäftsführung verpflichtet, den Betriebsrat dabei über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Sie muss dem Betriebsrat auf dessen Verlangen auch die zur Beratung notwendigen Unterlagen aushändigen.
Welche Informationen Sie als Betriebsrat einfordern können, lesen Sie im Artikel "Wirtschaftliche Mitwirkung".
Für die vierteljährlichen oder monatlichen Beratungsgespräche sollten sich Betriebsrät:innen immer vorbereiten (das gilt auch für das Bilanzgespräch). Sie sollten sich darüber im Klaren sein, was die Anliegen sind und welche Informationen dringend benötigt werden.
Auch die Strategie im Beratungsgespräch sollte vorab abgeklärt werden. Dies umfasst etwa Fragen wie:
In Unternehmen mit offener Gesprächskultur wird es leichter gelingen, konstruktive Wirtschaftsgespräche durchzuführen als in Unternehmen, die dem Betriebsrat eher ablehnend gesinnt sind und die über die wirtschaftliche Entwicklung Stillschweigen bewahren.
Betriebsrät:innen sollen sich auf jeden Fall nicht „einschüchtern“ lassen. Ziel muss es sein, dass das Wirtschaftsgespräch „institutionalisiert“ und zum Teil der Unternehmenskultur wird. Das kann der Betriebsrat erreichen, indem er die Beratungen immer wieder einfordert und so die Geschäftsführung mit der Zeit zur Einsicht kommt, dass das Wirtschaftsgespräch mit dem Betriebsrat in einem modernen Unternehmen unerlässlich ist.
Weitere Tipps gibt es in der Broschüre:
"Vom Wirtschaftsgespräch zur wirtschaftlichen Mitbestimmung"
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