Buchtipp
„Bilanz & Co - Basiswissen und Praxistipps für Betriebsrat und Aufsichtsrat"
Aufsichtsräte sind jedes Jahr verpflichtet, den Jahresabschluss zu prüfen. Der Jahresabschluss muss den Mitgliedern des Aufsichtsrats grundsätzlich innerhalb von 5 Monaten nach dem Bilanzstichtag vorgelegt werden.
Da dem Aufsichtsrat bei der Bilanzkontrolle eine besondere Verantwortung zukommt und die Informationen aus dem Jahresabschluss auch für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine sehr bedeutsame Grundlage für ihre Tätigkeit darstellen, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich ein besonderes Service für Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten eingerichtet:
Die Beratung rund um Jahresabschlüsse ist auch ONLINE möglich.
Kontaktieren Sie dazu das Kompetenzzentrum betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer Oberösterreich unter kbi@akooe.at.
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