Buchtipp
„Bilanz & Co - Basiswissen und Praxistipps für Betriebsrat und Aufsichtsrat"
Aufsichtsräte sind jedes Jahr ab Frühsommer verpflichtet, Jahresabschlüsse zu kontrollieren, zu beschließen und anschließend den Haupt- oder Generalversammlungen vorzulegen. Die Jahresabschlüsse müssen den Mitgliedern des Aufsichtsrats innerhalb von 5 Monaten nach dem Bilanzstichstag vorliegen - für 2022 kann diese Frist wegen Corona um 4 Monate, höchstens jedoch bis 30. Juni 2022, verlängert werden.
Da dem Aufsichtsrat bei der Bilanzkontrolle eine besondere Verantwortung zukommt und die Informationen aus dem Jahresabschluss auch für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine sehr bedeutsame Grundlage für ihre Tätigkeit darstellen, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich ein besonderes Service für Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten eingerichtet:
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