Bilanz­beratung für Arbeit­nehmer­vertreter im Aufsichts­rat 

Aufsichtsräte sind jedes Jahr verpflichtet, den Jahresabschluss zu prüfen. Der Jahresabschluss muss den Mitgliedern des Aufsichtsrats grundsätzlich innerhalb von 5 Monaten nach dem Bilanzstichtag vorgelegt werden.

Bilanz­kontrolle: Ver­antwortung und Information

Da dem Aufsichtsrat bei der Bilanzkontrolle eine besondere Verantwortung zukommt und die Informationen aus dem Jahresabschluss auch für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine sehr bedeutsame Grundlage für ihre Tätigkeit darstellen, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich ein besonderes Service für Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten eingerichtet:

Die Jahresabschlüsse werden von AK-Expert:innen sorgfältig analysiert und im Rahmen eines Beratungsgesprächs gemeinsam mit dem Betriebsrat beziehungsweise der Betriebsrätin besprochen, wesentliche Informationen herausgearbeitet sowie Fragen und Themenstellungen erarbeitet.

Tipp für Betriebs­räte

Die Beratung rund um Jahresabschlüsse ist auch ONLINE möglich.
Kontaktieren Sie dazu das Kompetenzzentrum betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer Oberösterreich unter kbi@akooe.at.

Kontakt

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Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at

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