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Betriebsräte/-innen haben in betriebswirtschaftlichen Fragen wesentliche Mitwirkungsrechte. Im Arbeitsverfassungsgesetz sind das Recht auf laufende regelmäßige Information, auf Beratung sowie das Recht auf relevante Unterlagen verankert.
Wir haben für Sie gute 10 Gründe zusammengefasst, warum die Betriebsrätin / der Betriebsrat diese Mitwirkungsrechte nutzen soll.
Das Komptenzzentrum betriebliche Interessenvertretung der AK Oberösterreich unterstützt Betriebsräte/-innen bei der Nutzung ihrer wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte.
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