10 Gründe, warum der Betriebsrat seine wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte nutzen sollte

Betriebsratsgremien haben in betriebswirtschaftlichen Fragen wesentliche Mitwirkungsrechte. Diese sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt und beinhalten das Recht auf regelmäßige Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, auf Beratungen mit der Geschäftsführung sowie das Recht auf relevante Unterlagen.

Mit Hilfe der wirtschaftlichen Mitwirkung schafft sich das Betriebsratsgremium einen wesentlich erweiterten Handlungsspielraum und kann aktiv mitgestalten. Das Betriebsratsteam wird zum „innerbetrieblichen Experten“ und allseits kompetenten Verhandlungspartner, das nicht nur schneller als das Management weiß, was sich in der Belegschaft abspielt, sondern auch über die ökonomischen Hintergründe und Entwicklungen bestens im Bild ist.

Wir haben für Sie 10 Argumente zusammengefasst, warum der Betriebsrat diese Mitwirkungsrechte nutzen sollte:

ARGUMENT 1:

Der BR kann sich kompetent in die Unternehmens- und Personalplanung einbringen

Das Arbeitsverfassungsgesetz fordert den Betriebsrat (gemeint ist hier immer das Betriebsratsgremium) im § 108 dazu auf, im Zusammenhang mit der Erstellung von Wirtschaftsplänen - also von Erzeugungs-, Investitions-, Absatz- und Personalplänen - Anregungen und Vorschläge zu erstatten. Basis dafür ist eine Befassung mit den wirtschaftlichen Zahlen, Daten und Fakten des Unternehmens.

ARGUMENT 2:

Der BR bekommt gute Argumente für Verhandlungen

Die betriebswirtschaftlichen Zahlen, Daten und Fakten bieten im Rahmen von Verhandlungen in vielen Fällen gute und sachliche fundierte Argumente.

ARGUMENT 3:

Der BR kann Umstrukturierungspläne besser beurteilen

Für eine sachliche Beurteilung vorgelegter Umstrukturierungspläne ist neben der Prüfung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Beschäftigten auch das Hinterfragen des wirtschaftlichen Sinns von großer Bedeutung.

ARGUMENT 4:

Der BR kennt bei Aussagen der Geschäftsführung dann auch "die andere Seite der Medaille"

Die Kombination aus dem innerbetrieblichen Wissen, was sich wirklich im eigenen Unternehmen tut, mit den Informationen, die das Betriebsratsteam aus der Nutzung der wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte gewinnt, versetzt den Betriebsrat in die Lage, Informationen der Geschäftsführung ganzheitlich beurteilen, aus verschiedenen Blickwinkel betrachten und entsprechend reagieren zu können.

ARGUMENT 5:

Der BR erfährt, wie es um "sein" Unternehmen steht

Durch die Kenntnis der wirtschaftlichen Zahlen, Daten und Fakten des Unternehmens kann der Betriebsrat die wirtschaftliche Entwicklung und Situation des eigenen Unternehmens besser beurteilen. 

ARGUMENT 6:

Der BR kann Verhandlungen auf Augenhöhe führen

Ein Betriebsratsgremium, dass neben dem innerbetrieblichen Wissen auch über betriebswirtschaftliches Know-how verfügt, bringt sich mit noch mehr Kompetenz in die Verhandlungen ein.

ARGUMENT 7:

Weil drohende Unternehmenskrisen früher erkannt und rechtzeitig Maßnahmen eingefordert werden können

Unternehmenskrisen zeichnen sich zumeist längere Zeit im Voraus ab. Eine regelmäßige Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung und Lage des Unternehmens an Hand der Zahlen, Daten und Fakten kombiniert mit der Beobachtung, was sich im Unternehmen tatsächlich tut oder verändert, unterstützt den Betriebsrat, Unternehmenskrisen rechtzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzufordern.

ARGUMENT 8:

Weil dem BR der Vergleich mit Konkurrenzunternehmen viel leichter fällt

Argumente des Arbeitgebers, dass beispielsweise die Personalkosten anderer Unternehmen niedriger sind oder die Produktivität höher ist, können mit veröffentlichten Daten von Konkurrenzunternehmen und dem Vergleich mit den „eigenen Zahlen“ überprüft werden.

ARGUMENT 9:

Arbeitnehmervertreter können im Aufsichtsrat auch die Arbeitnehmersicht klar machen

Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat haben sich bei ihrer Aufsichtsratsarbeit nicht nur am Wohl des Unternehmens zu orientieren, sondern auch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Diskussion einzubringen. 

Um hier sachgerecht auftreten und argumentieren zu können, ist das Wissen um die wirtschaftlichen Dinge im Unternehmen jedenfalls notwendig.

ARGUMENT 10:

Die Beschäftigten gewinnen noch mehr Vertrauen in die Arbeit des BR

Ein Betriebsrat, der nicht nur mit den Rechten der Beschäftigten, sondern auch mit betriebswirtschaftlichem Wissen rund um das eigene Unternehmen punkten kann, wird von der Belegschaft noch mehr Vertrauen in seine Betriebsratsarbeit gewinnen. 

Noch Fragen?

Das Kompetenzzentrum betriebliche Interessenvertretung der AK Oberösterreich unterstützt Betriebsrätinnen und Betriebsräte bei der Nutzung ihrer wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte:

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TEL: +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at

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